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ABSCHNITT III Verfahren für gemeinsame Entscheidungen über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
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Regulation - Unterabschnitt 1 Verfahren für die gemeinsame Entscheidung
+Unterabschnitt 1 Verfahren für die gemeinsame Entscheidung
---+Artikel 86 Planung des Verfahrens für eine gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Article 86 1.
------+Article 86 2.
------+Article 86 3.
------+Article 86 4.
------+Article 86 5.
------+Article 86 6.
---+Artikel 87 Vorschlag auf konsolidierter Ebene und auf Ebene des Unionsmutterunternehmens
------+Article 87 1.
------+Article 87 2.
------+Article 87 3.
------+Article 87 4.
---+Artikel 88 Vorschlag auf Ebene der Tochterunternehmen
------+Article 88 1.
------+Article 88 2.
------+Article 88 3.
------+Article 88 4.
---+Artikel 89 Austausch über die vorgeschlagenen Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Article 89 1.
------+Article 89 2.
---+Artikel 90 Erstellung der gemeinsamen Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Article 90 1.
------+Article 90 2.
---+Artikel 91 Einigung über die gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Article 91 1.
------+Article 91 2.
------+Article 91 3.
------+Article 91 4.
---+Artikel 92 Übermittlung der gemeinsamen Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Article 92 1.
------+Article 92 2.
------+Article 92 3.
------+Article 92 4.
---+Artikel 93 Überwachung der Anwendung der gemeinsamen Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
------+Article 93 1.
------+Article 93 2.
------+Article 93 3.
------+Article 93 4.
Unterabschnitt 1 Verfahren für die gemeinsame Entscheidung
Unterabschnitt 1 Verfahren für die gemeinsame Entscheidung
1. Übersicht
Bezeichnung
Regulierung
Artikel 86 Planung des Verfahrens für eine gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 87 Vorschlag auf konsolidierter Ebene und auf Ebene des Unionsmutterunternehmens
Artikel 88 Vorschlag auf Ebene der Tochterunternehmen
Artikel 89 Austausch über die vorgeschlagenen Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 90 Erstellung der gemeinsamen Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 91 Einigung über die gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 92 Übermittlung der gemeinsamen Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Artikel 93 Überwachung der Anwendung der gemeinsamen Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
Quelle
Anforderung
3. Zugehörige Standards
Standards
Quelle
Anforderung
Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
EULAW
-
European Regulation published on
http://eur-lex.europa.eu/