+Artikel 97 Verfahren für Entscheidungen über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts

Artikel 97 Verfahren für Entscheidungen über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts

Das Verfahren zur Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts umfasst die folgenden Schritte:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung