+Artikel 13 Finanzielle Verluste für Verbraucher
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Artikel 13 Finanzielle Verluste für Verbraucher

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 13 1

(1)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass etwaige finanzielle Verluste, einschließlich Entgelte und Zinsen, die dem Verbraucher unmittelbar dadurch entstehen, dass ein am Kontowechselverfahren beteiligter Zahlungsdienstleister seinen Verpflichtungen nach Artikel 10 nicht nachkommt, von diesem Zahlungsdienstleister unverzüglich ersetzt werden.

Artikel 13 2

(2)   Die Haftung nach Absatz 1 erstreckt sich nicht auf ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die der Zahlungsdienstleister, der sich auf diese Ereignisse beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz allen gegenteiligen Bemühens nicht hätten vermieden werden können, oder auf Fälle, in denen ein Zahlungsdienstleister durch andere rechtliche Pflichten nach Gesetzgebungsakten der Union oder der Mitgliedstaaten gebunden ist.

Artikel 13 3

(3)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Haftung nach den Absätzen 1 und 2 gemäß den auf nationaler Ebene geltenden rechtlichen Anforderungen festgelegt wird.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung