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+Artikel 19 1 |
Artikel 19 1(1) Rahmenverträge über den Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen unterliegen der Richtlinie 2007/64/EG, sofern in den Absätzen 2 und 4 dieses Artikels nichts anderes vorgesehen ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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