+RICHTLINIE 2009/31/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Text von Bedeutung für den EWR)
---+KAPITEL 1 GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 1 Gegenstand und Zweck
---------+Article 1 1.
---------+Article 1 2.
------+Artikel 2 Geltungsbereich und Verbot
---------+Article 2 1.
---------+Article 2 2.
---------+Article 2 3.
---------+Article 2 4.
------+Artikel 3 Begriffbestimmungen
---+KAPITEL 2 STANDORTAUSWAHL FÜR DIE SPEICHERSTÄTTEN UND EXPLORATIONSGENEHMIGUNGEN
------+Artikel 4 Auswahl von Speicherstätten
---------+Article 4 1.
---------+Article 4 2.
---------+Article 4 3.
---------+Article 4 4.
------+Artikel 5 Explorationsgenehmigungen
---------+Article 5 1.
---------+Article 5 2.
---------+Article 5 3.
---------+Article 5 4.
---+KAPITEL 3 SPEICHERGENEHMIGUNGEN
------+Artikel 6 Speichergenehmigungen
---------+Article 6 1.
---------+Article 6 2.
---------+Article 6 3.
------+Artikel 7 Anträge auf Speichergenehmigungen
------+Artikel 8 Bedingungen für Speichergenehmigungen
------+Artikel 9 Inhalt von Speichergenehmigungen
------+Artikel 10 Überprüfung der Genehmigungsentwürfe durch die Kommission
---------+Article 10 1.
---------+Article 10 2.
------+Artikel 11 Änderungen, Überprüfung, Aktualisierung und Entzug von Speichergenehmigungen
---------+Article 11 1.
---------+Article 11 2.
---------+Article 11 3.
---------+Article 11 4.
---+KAPITEL 4 BETRIEB, SCHLIESSUNG UND NACHSORGEVERPFLICHTUNGEN
------+Artikel 12 Kriterien und Verfahren für die Annahme eines CO2-Stroms
---------+Article 12 1.
---------+Article 12 2.
---------+Article 12 3.
------+Artikel 13 Überwachung
---------+Article 13 1.
---------+Article 13 2.
------+Artikel 14 Berichterstattung durch den Betreiber
------+Artikel 15 Inspektionen
---------+Article 15 1.
---------+Article 15 2.
---------+Article 15 3.
---------+Article 15 4.
---------+Article 15 5.
------+Artikel 16 Maßnahmen im Falle von Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
---------+Article 16 1.
---------+Article 16 2.
---------+Article 16 3.
---------+Article 16 4.
---------+Article 16 5.
------+Artikel 17 Schließung und Nachsorgeverpflichtungen
---------+Article 17 1.
---------+Article 17 2.
---------+Article 17 3.
---------+Article 17 4.
---------+Article 17 5.
------+Artikel 18 Übertragung der Verantwortung
---------+Article 18 1.
---------+Article 18 2.
---------+Article 18 3.
---------+Article 18 4.
---------+Article 18 5.
---------+Article 18 6.
---------+Article 18 7.
---------+Article 18 8.
------+Artikel 19 Finanzielle Sicherheit
---------+Article 19 1.
---------+Article 19 2.
---------+Article 19 3.
------+Artikel 20 Finanzierungsmechanismus
---------+Article 20 1.
---------+Article 20 2.
---+KAPITEL 5 ZUGANG DRITTER
------+Artikel 21 Zugang zum Transportnetz und zu den Speicherstätten
---------+Article 21 1.
---------+Article 21 2.
---------+Article 21 3.
---------+Article 21 4.
------+Artikel 22 Streitbeilegung
---------+Article 22 1.
---------+Article 22 2.
---+KAPITEL 6 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
------+Artikel 23 Zuständige Behörde
------+Artikel 24 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
------+Artikel 25 Register
---------+Article 25 1.
---------+Article 25 2.
------+Artikel 26 Information der Öffentlichkeit
------+Artikel 27 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
---------+Article 27 1.
---------+Article 27 2.
------+Artikel 28 Sanktionen
------+Artikel 29 Änderung der Anhänge
------+Artikel 29a Ausübung der Befugnisübertragung
---------+Article 29a 1.
---------+Article 29a 2.
---------+Article 29a 3.
---------+Article 29a 4.
---------+Article 29a 5.
---------+Article 29a 6.
------+Artikel 30 Ausschussverfahren
---------+Article 30 1.
---------+Article 30 2.
---+KAPITEL 7 ÄNDERUNGEN
------+Artikel 32 Änderung der Richtlinie 2000/60/EG
------+Artikel 33 Änderung der Richtlinie 2001/80/EG
---------+Article 33 1.
---------+Article 33 2.
------+Artikel 34 Änderung der Richtlinie 2004/35/EG
------+Artikel 35 Änderung der Richtlinie 2006/12/EG
------+Artikel 36 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
------+Artikel 37 Änderung der Richtlinie 2008/1/EG
---+KAPITEL 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 38 Überprüfung
---------+Article 38 2.
---------+Article 38 3.
------+Artikel 39 Umsetzung und Übergangsmaßnahmen
---------+Article 39 1.
---------+Article 39 2.
---------+Article 39 3.
------+Artikel 40 Inkrafttreten
------+Artikel 41 Adressaten
---+ANHANG I KRITERIEN FÜR DIE CHARAKTERISIERUNG UND BEWERTUNG DES POTENZIELLEN SPEICHERKOMPLEXES UND DER UMLIEGENDEN GEBIETE GEMÄSS ARTIKEL 4
---+ANHANG II KRITERIEN FÜR DIE AUFSTELLUNG UND AKTUALISIERUNG DES ÜBERWACHUNGSPLANS GEMÄSS ARTIKEL 13 ABSATZ 2 UND FÜR DIE NACHSORGEÜBERWACHUNG
English - European Union - Environment -

RICHTLINIE 2009/31/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Text von Bedeutung für den EWR)

RICHTLINIE 2009/31/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 23. April 2009

über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
KAPITEL 1 GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN KAPITEL 1 GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL 2 STANDORTAUSWAHL FÜR DIE SPEICHERSTÄTTEN UND EXPLORATIONSGENEHMIGUNGEN KAPITEL 2 STANDORTAUSWAHL FÜR DIE SPEICHERSTÄTTEN UND EXPLORATIONSGENEHMIGUNGEN
KAPITEL 3 SPEICHERGENEHMIGUNGEN KAPITEL 3 SPEICHERGENEHMIGUNGEN
KAPITEL 4 BETRIEB, SCHLIESSUNG UND NACHSORGEVERPFLICHTUNGEN KAPITEL 4 BETRIEB, SCHLIESSUNG UND NACHSORGEVERPFLICHTUNGEN
KAPITEL 5 ZUGANG DRITTER KAPITEL 5 ZUGANG DRITTER
KAPITEL 6 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN KAPITEL 6 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 7 ÄNDERUNGEN KAPITEL 7 ÄNDERUNGEN
KAPITEL 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN KAPITEL 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ANHANG I KRITERIEN FÜR DIE CHARAKTERISIERUNG UND BEWERTUNG DES POTENZIELLEN SPEICHERKOMPLEXES UND DER UMLIEGENDEN GEBIETE GEMÄSS ARTIKEL 4

ANHANG I

KRITERIEN FÜR DIE CHARAKTERISIERUNG UND BEWERTUNG DES POTENZIELLEN SPEICHERKOMPLEXES UND DER UMLIEGENDEN GEBIETE GEMÄSS ARTIKEL 4

Die Charakterisierung und Bewertung von potenziellen Speicherkomplexen und der umliegenden Gebiete gemäß Artikel 4 Absatz 3 wird in drei Stufen nach bewährten Verfahren zum Zeitpunkt der Bewertung und nach den folgenden Kriterien vorgenommen. Abweichungen von einem oder mehreren dieser Kriterien können von der zuständigen Behörde genehmigt werden, sofern der Betreiber nachgewiesen hat, dass dadurch die Aussagekraft der Charakterisierung und Bewertung, die die Grundlage für die Auswahlentscheidungen gemäß Artikel 4 bildet, nicht beeinträchtigt wird.

Stufe 1:   Datenerhebung

Es ist Datenmaterial zu sammeln, das ausreicht, um für die Speicherstätte und den Speicherkomplex ein volumetrisches und statisches dreidimensionales (3-D)-Erdmodell zu erstellen, das das Deckgestein und das Nebengestein einschließlich der hydraulisch verbundenen Gebiete einschließt. Dieses Datenmaterial betrifft mindestens die folgenden inhärenten Charakteristika des Speicherkomplexes:

a) Geologie und Geophysik;

b) Hydrogeologie (insbesondere Vorkommen von für den Verbrauch bestimmtem Grundwasser);

c) Lagerstättentechnik (einschließlich volumetrischer Berechnungen des Porenvolumens für die CO2-Injektion und der endgültigen Speicherkapazität);

d) Geochemie (Lösungsgeschwindigkeit, Mineralisierungsgeschwindigkeit);

e) Geomechanik (Permeabilität, Frac-Druck);

f) Seismik;

g) Vorhandensein und Bedingung natürlicher und anthropogener Wege, einschließlich Brunnen und Bohrlöcher, die als Leckagewege dienen könnten.

Die folgenden Merkmale der Umgebung des Komplexes sind zu dokumentieren:

h) den Speicherkomplex umgebende Ausbildungen, die durch die Speicherung von CO2 in der Speicherstätte beeinträchtigt werden könnten;

i) Bevölkerungsverteilung in dem Gebiet über der Speicherstätte;

j) Nähe zu wertvollen natürlichen Ressourcen (einschließlich und insbesondere Natura-2000-Gebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ( 4 ) und der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ( 5 ), süßes Grundwasser und Kohlenwasserstoffe);

k) Tätigkeiten im Umfeld des Speicherkomplexes und mögliche Wechselwirkungen mit diesen Tätigkeiten (z. B. Exploration, Gewinnung und Speicherung von Kohlenwasserstoffen, geothermische Nutzung von Aquiferen und Nutzung von Grundwasserreserven);

l) Entfernung zu den potenziellen CO2-Quelle(n) (einschließlich Schätzungen der Gesamtmasse CO2, die potenziell unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen für die Speicherung verfügbar ist), sowie die Verfügbarkeit angemessener Transportnetze.

Stufe 2:   Erstellung eines dreidimensionalen statischen geologischen Erdmodells

Mit den in Stufe 1 erhobenen Daten wird mithilfe von computergestützten Lagerstättensimulatoren ein dreidimensionales statisches geologisches Erdmodell des geplanten Speicherkomplexes oder eine Reihe solcher Modelle erstellt, das/die auch das Deckgestein und die hydraulisch verbundenen Gebiete und Fluide umfassen. Die statischen geologischen Erdmodelle charakterisieren den Komplex im Bezug auf

a) die geologische Struktur der strukturellen Falle;

b) geomechanische, geochemische und strömungstechnische Eigenschaften der Lagerstätte, Gesteinsschichten über der Speicherstätte (Deckgestein, Verschlüsse, poröse und permeable Horizonte) und umliegende Formationen;

c) Charakterisierung von Bruchsystemen und Vorhandensein anthropogener Wege;

d) räumliche und vertikale Ausdehnung des Speicherkomplexes;

e) Porenraumvolumen (einschließlich Porositätsverteilung);

f) Fluidverteilung vor Projektbeginn;

g) jedes andere wichtige Merkmal.

Zur Bewertung der Unsicherheit, mit der jeder zur Modellierung herangezogene Parameter behaftet ist, werden für jeden Parameter eine Reihe von Szenarien aufgestellt und die geeigneten Konfidenzgrenzen entwickelt. Außerdem wird beurteilt, inwiefern das Modell selbst mit Unsicherheit behaftet ist.

Stufe 3:   Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens und der Sensibilität sowie Risikobewertung

Die Charakterisierungen und Bewertungen stützen sich auf eine dynamische Modellierung, die mehrere Zeitschrittsimulationen der Injektion von CO2 in die Speicherstätte umfasst, bei denen die dreidimensionalen statischen geologischen Erdmodelle in dem in Stufe 2 erstellten Computersimulator für den Speicherkomplex verwendet werden.

Stufe 3.1: Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens

Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

a) mögliche Injektionsraten und Eigenschaften des CO2-Stroms;

b) die Wirksamkeit von gekoppelter Verfahrensmodellierung (d. h. die Art und Weise, wie mehrere Einzelwirkungen in dem/den Simulator(en) miteinander interagieren);

c) reaktive Prozesse (d. h. die Art und Weise, wie im Modell Reaktionen des injizierten CO2 mit den an Ort und Stelle vorhandenen Mineralen berücksichtigt werden);

d) die verwendeten Lagerstättensimulatoren (multiple Simulationen können erforderlich sein, um bestimmte Ergebnisse zu validieren);

e) kurz- und langfristige Simulationen (zur Ermittlung des Verbleibs des CO2 und dessen Verhaltens über Jahrzehnte und Jahrtausende, einschließlich der Lösungsgeschwindigkeit von CO2 in Wasser).

Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

f) Druck der Speicherformation als Funktion der Injektionsrate und der Injektionsmenge im Zeitablauf;

g) die räumliche und vertikale Ausdehnung der Speicherformation im Lauf der Zeit;

h) die Art des CO2-Flusses in der Lagerstätte, einschließlich Phasenverhalten;

i) die CO2-Rückhaltemechanismen und -raten (einschließlich Spillpoints, sowie seitliche und vertikale Abdichtungen);

j) sekundäre CO2-Anreichungen in der unterirdischen Umgebung des Speicherkomplexes;

k) Speicherkapazität und Druckgradienten in der Speicherstätte;

l) das Risiko der Bildung von Rissen in der (den) Speicherformation(en) und im Deckgestein;

m) das Risiko des Eintritts von CO2 in das Deckgestein;

n) das Risiko von Leckagen aus der Speicherstätte (z. B. durch aufgegebene oder unsachgemäß abgedichtete Bohrlöcher);

o) die Migrationsrate (bei Lagerstätten mit einer Öffnung (Open-ended Lagerstätten));

p) Rissverschlussgeschwindigkeit;

q) Veränderungen an der Fluidchemie der Formation(en) und dadurch verursachte Reaktionen (z. B. Änderung des pH-Werts oder Mineralisierung) und Einbeziehung in die reaktive Modellierung zur Folgenabschätzung;

r) Verdrängung der ursprünglich vorhandenen Formationsfluide;

s) verstärkte seismische Aktivität und Aufwerfung der Oberfläche.

Stufe 3.2: Charakterisierung der Sensibilität

Durch multiple Simulationen wird ermittelt, wie sensibel die Bewertung auf unterschiedlich angesetzte Größen bei bestimmten Parametern reagiert. Die Simulationen stützen sich auf verschiedene Parameterwerte im (in den) statischen geologischen Erdmodell(en) und unterschiedliche Ratenfunktionen und Annahmen in der dynamischen Modellierung. Eine signifikante Sensibilität wird bei der Risikobewertung berücksichtigt.

Stufe 3.3: Risikobewertung

Die Risikobewertung umfasst unter anderem Folgendes:

3.3.1.   Charakterisierung der Gefahren

Die Gefahren werden charakterisiert, indem das Potenzial des Speicherkomplexes für Leckagen durch die vorstehend beschriebene dynamische Modellierung und die Charakterisierung der Sicherheit bestimmt wird. Dabei werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt:

a) potenzielle Leckagewege;

b) potenzieller Umfang von Leckagen bei ermittelten Leckagewegen (Fließraten);

c) kritische Parameter, die das Leckagepotenzial beeinflussen (z. B. maximaler Reservoirdruck, maximale Injektionsrate, Temperatur, Sensibilität für unterschiedliche Annahmen im (in den) statischen geologischen Erdmodell(en));

d) Sekundärwirkungen der CO2-Speicherung, einschließlich Verdrängung von Formationsfluiden und Entstehung neuer Stoffe durch die CO2-Speicherung;

e) jeder andere Faktor, von dem eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen könnte (z. B. mit dem Projekt verbundene physische Strukturen).

Die Risikocharakterisierung schließt die vollständige Skala potenzieller Betriebsbedingungen ein, so dass die Sicherheit des Speicherkomplexes erprobt werden kann.

3.3.2.

Bewertung der Gefährdung — ausgehend von den Umweltmerkmalen und der Verteilung und den Aktivitäten der über dem Speicherkomplex lebenden Bevölkerung sowie vom möglichen Verhalten und Verbleib von CO2, das über die auf Stufe 3.3.1 ermittelten potenziellen Leckagewege austritt;

3.3.3.

Folgenabschätzung — ausgehend von der Sensibilität bestimmter Arten, Gemeinschaften oder Lebensräume im Zusammenhang mit den auf Stufe 3.3.1 ermittelten möglichen Leckagen. Gegebenenfalls schließt dies die Folgen der Exposition gegenüber hohen CO2-Konzentrationen in der Biosphäre (einschließlich Böden, Meeressedimente und Tiefseegewässer (z. B. Ersticken oder Hyperkapnie), und den niedrigeren pH-Wert in dieser Umgebung als Folge von CO2-Leckagen ein). Die Folgenabschätzung umfasst darüber hinaus eine Bewertung der Auswirkungen anderer Stoffe, die in den austretenden CO2-Strömen enthalten sein können (im Injektionsstrom enthaltene Verunreinigungen oder durch die CO2-Speicherung entstandene, neue Stoffe). Diese Auswirkungen werden für verschiedene zeitliche und räumliche Größenordnungen betrachtet und mit Leckagen in unterschiedlichem Umfang in Verbindung gebracht;

3.3.4.

Risikocharakterisierung — bestehend aus einer Bewertung der kurz- und langfristigen Sicherheit der Speicherstätte, einschließlich einer Bewertung des Leckagerisikos unter den vorgeschlagenen Nutzungsbedingungen, und der schlimmsten möglichen Umwelt- und Gesundheitsfolgen. Die Risikocharakterisierung stützt sich auf eine Bewertung der Gefahren, der Gefährdung und eine Folgenabschätzung und umfasst eine Bewertung der Unsicherheitsquellen, die während der einzelnen Stufen der Charakterisierung und Bewertung der Speicherstätte ermittelt wurden, sowie — im Rahmen des Möglichen — eine Darstellung der Möglichkeiten zur Verringerung der Unsicherheit.

ANHANG II KRITERIEN FÜR DIE AUFSTELLUNG UND AKTUALISIERUNG DES ÜBERWACHUNGSPLANS GEMÄSS ARTIKEL 13 ABSATZ 2 UND FÜR DIE NACHSORGEÜBERWACHUNG

ANHANG II

KRITERIEN FÜR DIE AUFSTELLUNG UND AKTUALISIERUNG DES ÜBERWACHUNGSPLANS GEMÄSS ARTIKEL 13 ABSATZ 2 UND FÜR DIE NACHSORGEÜBERWACHUNG

1.   Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

Der in Artikel 13 Absatz 2 genannte Überwachungsplan wird unter Zugrundelegung der gemäß Anhang I Stufe 3 durchgeführten Risikobewertung aufgestellt und aktualisiert, um den Überwachungsvorschriften gemäß Artikel 13 Absatz 1 nachzukommen, und entspricht folgenden Kriterien:

1.1.

Aufstellung des Plans

Der Überwachungsplan regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen (Projektbeginn, Betrieb, Nachsorge). Für jede Phase ist Folgendes zu spezifizieren:

a) überwachte Parameter;

b) eingesetzte Überwachungstechnologie und Gründe für deren Wahl;

c) Überwachungsstandorte und Gründe für die Wahl der Flächenstichproben;

d) Durchführungshäufigkeit und Gründe für die Wahl der Zeitstichproben.

Es wird festgestellt, welche Parameter zu überwachen sind, damit die Überwachung ihren Zweck erfüllt. Der Plan sieht allerdings auf jeden Fall die ständige oder in regelmäßigen Abständen erfolgende Überwachung folgender Aspekte vor:

e) flüchtige Emissionen von CO2 in der Injektionsanlage;

f) volumetrischer CO2-Fluss an den Bohrlochköpfen;

g) Druck und Temperatur des CO2 an den Injektionsköpfen (zur Bestimmung des Massenflusses);

h) chemische Analyse des injizierten Materials;

i) Lagerstättentemperatur und -druck (zur Bestimmung des Verhaltens und des Zustands der CO2-Phase).

Die Wahl der Überwachungsmethode beruht auf den zum Planungszeitpunkt verfügbaren besten Verfahren. Von den folgenden Möglichkeiten ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen:

j) Technologien, die das Vorhandensein, den genauen Ort und die Migrationswege von CO2 im Untergrund und an der Oberfläche erfassen;

k) Technologien, die Daten über das Druck-Volumenverhalten und die räumliche/vertikale Verteilung der CO2-Fahne liefern, mit denen sich die numerischen 3-D-Simulationen an den gemäß Artikel 4 und Anhang I erstellten geologischen 3-D-Modellen der Speicherformation verfeinern lassen;

l) Technologien, die sich weiträumig einsetzen lassen, damit im Falle erheblicher Unregelmäßigkeiten oder bei Migration des CO2 aus dem Speicherkomplex überall innerhalb der räumlichen Grenzen des gesamten Speicherkomplexes und außerhalb davon Daten über zuvor nicht erkannte potenzielle Leckagewege erfasst werden.

1.2.

Aktualisierung des Plans

Die Daten aus der Überwachung werden verglichen und ausgewertet, d. h. die beobachteten Ergebnisse werden mit dem Verhalten verglichen, das in der im Rahmen der Sicherheitscharakterisierung gemäß Artikel 4 und Anhang I Stufe 3 genannten, dynamischen dreidimensionalen Simulation des Druckvolumens- und Sättigungsverhaltens prognostiziert worden ist.

Ergibt sich eine signifikante Abweichung zwischen dem beobachteten und dem prognostizierten Verhalten, so wird das dreidimensionale Modell entsprechend dem beobachteten Verhalten rekalibriert. Die Rekalibrierung stützt sich auf die mithilfe des Überwachungsplans erhobenen Daten. Zusätzliche Daten werden erhoben, wenn dies erforderlich ist, um die Zuverlässigkeit der für die Rekalibrierung verwendeten Annahmen zu sichern.

Die in Anhang I genannten Stufen 2 und 3 werden unter Verwendung des rekalibrierten 3-D-Modells bzw. der rekalibrierten 3-D-Modelle wiederholt, um neue Gefahrenszenarien und Strömungsraten zu erstellen und die Risikobewertung zu überprüfen und zu aktualisieren.

Werden als Ergebnis des Vergleichs historischer Daten und der Modellrekalibrierung neue CO2-Quellen, CO2-Wege und CO2–Strömungsraten oder beobachtete signifikante Abweichungen ermittelt, so wird der Überwachungsplan entsprechend aktualisiert.

2.   Nachsorgeüberwachung

Die Nachsorgeüberwachung stützt sich auf die Daten, die im Laufe der Durchführung des Überwachungsplans gemäß Artikel 13 Absatz 2 und der Nummer 1.2 des vorliegenden Anhangs zusammengetragen und modelliert wurden. Sie dient insbesondere dazu, die für die Bestimmungen nach Artikel 18 Absatz 1 erforderlichen Daten bereitzustellen.


( 1 ) ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1.

( 2 ) Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 13).

( 3 ) Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13).

( 4 ) ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1.

( 5 ) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung