+Artikel 22 In den Abwicklungsplan aufzunehmende Kategorien von Informationen

Artikel 22 In den Abwicklungsplan aufzunehmende Kategorien von Informationen

Der Abwicklungsplan enthält mindestens die unter den Absätzen 1 bis 8 genannten Elemente, einschließlich aller gemäß den Artikeln 10 und 12 der Richtlinie 2014/59/EU erforderlichen Informationen und aller zusätzlichen Informationen, die für die Durchführung der Abwicklungsstrategie erforderlich sind:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung