+Artikel 6 2

Artikel 6 2

(2)   Bei der Bewertung der wesentlichen negativen Auswirkungen auf Dritte, der systemischen Relevanz der Funktion für Dritte und der systemischen Relevanz des Instituts oder der Gruppe, die die Funktion erbringt, berücksichtigen das Institut und die Abwicklungsbehörde die Größe, den Marktanteil, die externen und internen Verflechtungen, die Komplexität und die grenzüberschreitenden Tätigkeiten des Instituts oder der Gruppe.

Die Bewertungskriterien für die Auswirkungen auf Dritte umfassen mindestens:

a)

Art und Reichweite der Tätigkeit, globale, nationale oder regionale Reichweite, Umfang und Anzahl der Transaktionen; Anzahl der Kunden und Gegenparteien; Anzahl der Kunden, für die das Institut das einzige oder wichtigste Partnerinstitut ist;

b)

die Bedeutung des Instituts auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene, je nach betreffendem Markt. Die Bedeutung des Instituts kann auf Grundlage des Marktanteils, der bestehenden Verflechtungen, der Komplexität und der grenzüberschreitenden Tätigkeiten bewertet werden;

c)

Art der Kunden und Interessenträger, die von der Funktion betroffen sind, wie zum Beispiel Privat- und Unternehmenskunden, Interbankenkunden, zentrale Clearingstellen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen;

d)

die Folgen eines möglichen Ausfalls der Funktion für Märkte, Infrastrukturen, Kunden und öffentliche Dienste. Die Bewertung kann insbesondere die Auswirkungen auf die Liquidität der betreffenden Märkte, das Ausmaß der Störung des Kundengeschäfts sowie den kurzfristigen Liquiditätsbedarf beinhalten; ebenso können die Wahrnehmbarkeit für Gegenparteien, Kunden und Öffentlichkeit, die Kapazitäten und die Schnelligkeit der Kundenreaktion, die Bedeutung für das Funktionieren anderer Märkte, die Auswirkungen auf Liquidität, Geschäfte und Struktur anderer Märkte, die Auswirkungen auf andere Gegenparteien in Verbindung mit den Hauptkunden und der Zusammenhang zwischen der Funktion und anderen Dienstleistungen berücksichtigt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung