+ABSCHNITT I Gemeinsame Bestimmungen
---+Artikel 1 Gegenstand
---+Artikel 2 Begriffsbestimmungen

ABSCHNITT I Gemeinsame Bestimmungen

ABSCHNITT I Gemeinsame Bestimmungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 1 Gegenstand

In dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung