VERORDNUNG (EU) Nr. 468/2014 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 16. April 2014
zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung)
(EZB/2014/17)