Durch Nachlässigkeit und fehlende Kontrollen kommt es immer wieder vor, dass Personen die ihnen empfohlenen oder angeordneten Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nur teilweise umsetzen. Wird beispielsweise ein WLAN-Client im Ad-hoc-Modus genutzt, obwohl dies in der Nutzungsrichtlinie ausdrücklich verboten ist, kann ein anderer Client direkt mit dem WLAN-Client kommunizieren. So kann er z. B. unberechtigt auf vertrauliche Dokumente zugreifen, die eventuell auf dem Client freigegeben sind.
- BSI_DE -
Copyright by Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (https://www.bsi.bund.de/)