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+Artikel 142 (2) |
Artikel 142 (2)Der Kapitalerhaltungsplan umfasst Folgendes:
a)
eine Einnahmen- und Ausgabenschätzung und eine Bilanzprognose,
b)
Maßnahmen zur Erhöhung der Kapitalquoten des Instituts,
c)
einen Plan und einen Zeitplan für die Erhöhung der Eigenmittel, um die kombinierte Kapitalpufferanforderung oder gegebenenfalls die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote vollständig zu erfüllen,
d)
weitere Informationen, die die zuständige Behörde für die in Absatz 3 vorgeschriebene Bewertung als erforderlich erachtet. 1. Преглед
1.1 Препратки1.2 Идентифицирани изисквания1.3 Свързани стандарти2. Идентифицирани изисквания
3. Свързани стандарти
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