Eine weitere Gefahr für Personen bzw. Beschäftigte ist ein falsch angesetzter Schutzbedarf ihrer personenbezogenen Daten. Dieser Schutzbedarf, der typischerweise durch die Institution, die verantwortlich personenbezogene Daten verarbeitet, selbst festgelegt wird, kann aus verschiedenen Gründen falsch oder zu niedrig angesetzt sein: