Wenn Datenträger durch externe Dienstleistende gelöscht oder vernichtet werden, könnten die darauf befindlichen Informationen offengelegt werden, wenn nicht hinreicht geregelt ist, wie die externen Dienstleistenden in den Prozess des Löschens und Vernichtens eingebunden wird.
So können Angreifende z. B. Datenträger aus unzureichend gesicherten Sammelstellen stehlen oder an Restinformationen gelangen, wenn Dienstleistende Datenträger nicht hinreichend sicher löschen bzw. vernichten.
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