Wenn der Archivierungsprozess zu selten oder zu ungenau überprüft wird, kann dies dazu führen, dass die Fehlfunktionen nicht erkannt werden. Damit kann die Integrität der archivierten Dokumente selbst angezweifelt werden. Hieraus können sich für die Institution rechtliche und wirtschaftliche Nachteile ergeben: So kann unter Umständen eine Datei nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie manipuliert wurde.