Unzulänglichkeiten in der Vertragsgestaltung können dazu führen, dass die Informationssicherheit von ausgelagerten Prozessen der Nutzenden von Outsourcing unzureichend abgesichert ist. Vertragliche Regelungen definieren den gesamten Outsourcing-Prozess und stellen die rechtliche Grundlage für Ansprüche der Anbietenden von Outsourcing gegenüber den Nutzenden von Outsourcing dar. Somit übertragen sich die Unzulänglichkeiten aus der Vertragsgestaltung auf den gesamten Outsourcing-Lebenszyklus. Dies ist verbunden mit einer Vielzahl an möglichen Gefährdungsszenarien mit finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen für die Nutzenden sowie Anbietenden von Outsourcing.