+APP.5.4 Unified Communications und Collaboration (UCC)
---+APP.5.4.G1 Eingeschränkte Verfügbarkeit von UCC-Diensten
---+APP.5.4.G2 Unzureichende Planung von UCC
---+APP.5.4.G3 Fehlerhafte Konfiguration von UCC
---+APP.5.4.G4 Unbefugte oder missbräuchliche Benutzung der Administrationsrechte eines UCC-Dienstes
---+APP.5.4.G5 Preisgabe von schützenswerten Informationen
---+APP.5.4.G6 Preisgabe von personenbezogenen Informationen
---+APP.5.4.G7 Wechselwirkungen bei UCC-Diensten
---+APP.5.4.G8 Zugriff auf Applikationen oder Ressourcen durch Freigabe der Steuerung
---+APP.5.4.G9 Vorspiegelung falscher Identitäten
---+APP.5.4.A1 Planung von UCC (B)
---+APP.5.4.A2 Berücksichtigung von UCC in der Netzplanung (B)
---+APP.5.4.A3 Initiales und regelmäßiges Testen der UCC-Dienste (B)
---+APP.5.4.A4 Deaktivierung nicht benötigter Funktionen und Dienste (B)
---+APP.5.4.A5 Rollen- und Berechtigungskonzept für UCC (B)
---+APP.5.4.A6 Verschlüsselung von UCC-Daten (B)
---+APP.5.4.A7 Regelungen für eine sichere Benutzung der UCC-Dienste (B)
---+APP.5.4.A8 Einsatz eines Session Border Controller am Provider-Übergang (S)
---+APP.5.4.A9 Sichere Konfiguration von UCC (S)
---+APP.5.4.A10 Absicherung und Einschränkung von Auswertungen von Inhalten (S)
---+APP.5.4.A11 Sicherstellung der Verfügbarkeit von Kommunikationsdiensten (H)
---+APP.5.4.A12 Einbindung von UCC in die Notfallplanung (H)
---+APP.5.4.A13 Sichere Administration von SIP-Trunks (H)
---+APP.5.4.A14 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (H)
---+APP.5.4.A15 Einschränkung von KI-Funktionen (H)
---+APP.5.4.A16 Einsatz eines SBC an weiteren Netzübergängen (H)
---+APP.5.4.A17 Einschränkung der Benutzung von UCC-Diensten (H)
---+APP.5.4.A18 Einbindung von UCC in ein Sicherheitsmonitoring (H)

APP.5.4 Unified Communications und Collaboration (UCC)

Einleitung

Unified Communications bezeichnet einen Dienst, der verschiedene Kommunikationsdienste in einer Anwendung und in der Regel auch einem Softclient vereint. Damit wird der Anteil der traditionellen Telefonie in der persönlichen digitalen Kommunikation reduziert. Die möglichen Kommunikationswege werden um zusätzliche Dienste wie Video, diverse Formen von Chats und Erreichbarkeitsanzeigen erweitert.

Eine Kommunikationsbeziehung zwischen zwei oder mehr Teilnehmenden wird unabhängig vom benutzten Dienst als Konversation bezeichnet.

Die häufig bei Unified Communications und Collaboration (UCC) genannte Zusammenarbeit (Collaboration) geht noch einen Schritt weiter. Während damit in der Vergangenheit häufig nur Dienste wie Screen Sharing und (digitales) Whiteboarding bezeichnet wurden, stellen UCC-Dienste viele weitere Funktionen zur Verfügung. Insbesondere beim Zusammenarbeiten von Teams hat sich eine Anzahl von Anwendungen etabliert, die häufig als Cloud-Dienst benutzt werden und neben Telefonie, Erreichbarkeitsanzeige, klassischen Chats, Video-Anrufen und Konferenzen auch Team-Chatbereiche sowie gemeinsame Dateiablagen beinhalten. Hinzukommen (offene) Schnittstellen, wodurch zusätzliche Anwendungen integriert werden können, so dass der Gesamtdienst funktional gegebenenfalls sehr umfangreich wird.

Zielsetzung

Ziel dieses Bausteins ist es, die Informationssicherheit als integralen Bestandteil beim erweiterten Kommunikationsspektrum von UCC-Diensten zu etablieren, ein Bewusstsein für die potenzielle Gefährdungslage dieser Anwendungen zu schaffen und Ansätze zur Vermeidung von Gefährdungen anzubieten.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein APP.5.4 Unified Communications und Collaboration (UCC) ist auf alle IT-Systeme und Kommunikationsnetze sowie Anwendungen anzuwenden, mit denen UCC-Dienste betrieben werden. Da UCC über Datennetze betrieben wird, sind zusätzlich zu diesem Baustein die Anforderungen der Bausteine NET.1.1 Netzarchitektur- und Design und NET.3.2 Firewall zu berücksichtigen.

Da sich der Geltungsbereich von Kommunikationsdiensten durch UCC zunehmend erweitert, gibt es eine besonders große Zahl von Überschneidungen mit anderen Bausteinen.

Dieser Baustein behandelt die folgenden Inhalte:

  • die UCC-Dienste sowie Interaktion und Wechselwirkungen unterschiedlicher Dienste
  • die (Soft-) Clients, die bereitgestellt werden, um diese Dienste zu benutzen und deren Funktionsumfang
  • die zugehörigen Infrastrukturkomponenten, sofern diese nicht bereits durch andere Bausteine abgedeckt sind
  • Themen, die sich aus dem (aus Sicht der Benutzenden) fließenden Übergang zwischen der UCC-Umgebung und weiteren Anwendungen ergeben

Folgende Inhalte sind ebenfalls von Bedeutung und werden an anderer Stelle behandelt:

  • Falls über eine dedizierte TK-Anlage telefoniert wird, muss der Baustein NET.4.1 TK-Anlagen angewendet werden.
  • Für Voice over IP (VoIP) als ein elementarer Dienst bei UCC-Diensten muss der Baustein NET.4.2 VoIP angewendet werden.
  • Für die zentralen Server sowie diverse Endgeräte und Clients müssen die Bausteine SYS.1.1 Allgemeiner Server und SYS.2.1 Allgemeiner Client sowie gegebenenfalls spezifische Bausteine angewendet werden.
  • Für die zugrundeliegenden Netze muss der Baustein NET.1.1 Netzarchitektur und -design angewendet werden.
  • Falls UCC-Dienste aus der Cloud bereitgestellt werden, ist der Baustein OPS.2.2 Cloud-Nutzung anzuwenden.
  • Um Dateiablagen abzusichern, die im Rahmen der UCC-Dienste bereitgestellt werden, sind insbesondere die Bausteine APP.3.3 Fileserver und SYS.1.8 Speicherlösungen anzuwenden.

Dieser Baustein behandelt nicht die folgenden Inhalte:

  • Der E-Mail-Dienst ist in der Regel nicht Teil der UCC-Dienste. Hier ist der Baustein APP.5.3 Allgemeiner E-Mail-Client und -Server anzuwenden.

Wissenswertes

Für die Auswahl von Verschlüsselungsverfahren und Schlüssellängen sollte die technische Richtlinie „BSI-TR-02102: Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen“ des BSI beachtet werden.

1. Přehled

Název Standard
APP.5.4.A1 Planung von UCC (B)

Es MUSS umfassend und detailliert geplant werden, wie und für welchen Zweck UCC eingesetzt werden soll. Die Planung MUSS insbesondere die Wechselwirkungen der UCC-Dienste berücksichtigen und mindestens folgende Aspekte beinhalten:

  • Einsatzzwecke der vorgesehenen UCC-Dienste
  • Funktionale Anforderungen an UCC als Gesamtheit und an die einzelnen UCC-Dienste
  • Anforderungen zur Absicherung von UCC
  • Festlegung zu Informationen und Daten, die über UCC übertragen werden dürfen
  • Analyse der Kommunikation und der Abhängigkeiten von UCC-Diensten untereinander
  • Produkt- und Dienstauswahl ausgehend von den definierten Anforderungen
  • Aufstellen von organisatorischen Regelungen, um die UCC-Dienste zu benutzen

Bei der Planung MUSS berücksichtigt werden, wie UCC in die IT-Infrastruktur der Institution integriert wird. Hierbei MUSS insbesondere betrachtet werden, ob und wie die Systeme der UCC-Dienste innerhalb des Netzes separiert werden sollen und welche Schnittstellen zu weiteren benutzten Anwendungen notwendig sind.

APP.5.4.A2 Berücksichtigung von UCC in der Netzplanung (B)

Bevor UCC-Dienste eingeführt werden, MUSS geprüft werden, ob das Netz die UCC-spezifischen Leistungsparameter erfüllt. Falls die Leistungsparameter nicht erfüllt werden, MUSS festgelegt werden, wie hiermit umgegangen wird.

Sollen UCC-Dienste benutzt werden, SOLLTEN im Rahmen der allgemeinen Netzplanung insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Erfüllung der UCC-spezifischen Leistungsparameter wie Paketverlust, Jitter und Latenz
  • Netzkapazitäten (Bandbreite) für die festgelegte Benutzung der UCC-Dienste wie Videokonferenzen
  • Berücksichtigung von Power over Ethernet (PoE) für stationäre Endgeräte
  • Verfügbarkeit von WLAN für mobile Endgeräte

Falls die UCC-Dienste erweitert werden, SOLLTEN diese Aspekte erneut geprüft werden.

APP.5.4.A3 Initiales und regelmäßiges Testen der UCC-Dienste (B)

Für die UCC-Dienste MÜSSEN initial Tests durchgeführt werden, die verifizieren, dass die UCC-Komponenten untereinander und mit anderen UCC-Diensten interferenzfrei funktionieren. Ebenfalls MÜSSEN Tests mit ausgewählten Benutzenden durchgeführt werden, um insbesondere Wechselwirkungen mit anderen Anwendungen zu überprüfen.

Diese Tests SOLLTEN wiederholt werden, wenn die UCC-Dienste erweitert oder verändert werden.

Zusätzlich SOLLTE die Konfiguration der UCC-Dienste in regelmäßigen Abständen auf Plausibilität und Konformität für die festgelegten Einsatzzwecke überprüft werden.

APP.5.4.A4 Deaktivierung nicht benötigter Funktionen und Dienste (B)

UCC-Dienste DÜRFEN NUR mit dem geringsten notwendigen Funktionsumfang betrieben werden. Die verfügbaren Funktionen und Dienste MÜSSEN entsprechend der definierten Einsatzzwecke ausgewählt werden. Dabei MÜSSEN gegebenenfalls auftretende Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Komponenten eines UCC-Dienstes berücksichtigt werden. Außerdem MÜSSEN insbesondere die folgenden Dienste und Funktionen auf Notwendigkeit geprüft und gegebenenfalls deaktiviert oder eingeschränkt werden:

  • Speicherung von personenbezogenen Daten durch die UCC-Komponenten
  • Zugriff und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Benutzende und den UCC-Dienst
  • Benutzbarkeit von Funktionen wie Chat, Erreichbarkeitsstatus, Dateiablagen oder Team-Bereiche durch externe Teilnehmende
  • Senden von Daten und Dateien an externe UCC-Dienste

Konversationsbezogene Log-Daten DÜRFEN NUR in minimal notwendigem Umfang gespeichert werden. Funktionen und Dienste, die auf (dauerhaft) gespeicherte Log-Daten zugreifen, MÜSSEN auf ihre Notwendigkeit geprüft und gegebenenfalls deaktiviert werden.

APP.5.4.A5 Rollen- und Berechtigungskonzept für UCC (B)

Das Rollen- und Berechtigungskonzept MUSS um UCC-spezifische Definitionen von Rollen und Berechtigungen ergänzt werden. Solche Definitionen MÜSSEN sowohl für alle internen Benutzenden als auch für die externen Benutzenden getroffen werden. Es MÜSSEN folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Berechtigungen zur zielgerichteten Benutzung von UCC-Diensten gemäß festgelegter Einsatzzwecke
  • Berechtigungen zur Anpassung der Konfiguration von Konversationen
  • Berechtigungen für spezielle Funktionen von UCC-Diensten wie Aufzeichnung von Konversationen und Zugriff auf Dateiablagen eines UCC-Dienstes

Darüber hinaus MÜSSEN die Berechtigungen der Konten ebenfalls auf das notwendige Minimum reduziert werden. Dienste, die nur für einen Teil der Benutzenden zur Verfügung stehen, DÜRFEN NICHT für die restlichen Benutzenden zugänglich sein.

Zudem SOLLTEN nur Benutzende mit einer entsprechenden Berechtigung auf Daten wie Aufzeichnungen oder Dateiablagen zugreifen können.

Die Festlegungen MÜSSEN festgehalten, regelmäßig und anlassbezogen geprüft und aktualisiert werden.

APP.5.4.A6 Verschlüsselung von UCC-Daten (B)

Sämtliche Kommunikation über unzureichend vertrauenswürdige Netze MUSS mit sicheren Verfahren verschlüsselt werden, sofern dies durch die jeweilige UCC-Komponente unterstützt wird. Falls eine Verschlüsselung für einzelne UCC-Komponenten oder einzelne Konversationen nicht möglich ist, MUSS die Festlegung, welche Informationen über diese UCC-Komponenten übertragen werden dürfen, geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Insbesondere MUSS bei anwendungsübergreifender Kommunikation festgelegt werden, für welche Konversationen die Medienströme und die Signalisierung und welche weiteren Daten wie Chat oder Dateitransfer verschlüsselt übertragen werden müssen.

Dateiablagen, die persistente personenbezogene oder vertrauliche Daten enthalten, MÜSSEN mit Hilfe von sicheren Verschlüsselungsmechanismen abgesichert werden. Hierbei MÜSSEN sowohl interne Dateiablagen der UCC-Dienste als auch über Schnittstellen angebundene externe Dateiablagen berücksichtigt werden.

Die Benutzenden MÜSSEN zudem über den Status der Verschlüsselung innerhalb von Konversationen informiert werden.

APP.5.4.A7 Regelungen für eine sichere Benutzung der UCC-Dienste (B)

Konversationen, die mit Hilfe von UCC durchgeführt werden, MÜSSEN abgesichert werden. Hierbei MÜSSEN folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Auswahl der Teilnehmenden entsprechend dem Inhalt der Konversation
  • zusätzliche Absicherung von geplanten Konversationen über Mechanismen wie PIN oder ein Passwort
  • Zuweisung von Moderationsrechten an ausgewählte Benutzende der einladenden Institution
  • Regelungen zum Umgang mit Aufzeichnungen von Konversationen
  • Regelungen für Endgeräte, die von mehreren Benutzenden verwendet werden

Die Benutzenden MÜSSEN über Funktionen informiert werden, über die Konversationen abgesichert werden können. Ebenso MÜSSEN die Benutzenden dafür sensibilisiert werden, wie die UCC-Dienste sicher benutzt werden, insbesondere für externe Chats oder Videokonferenzen.

APP.5.4.A8 Einsatz eines Session Border Controller am Provider-Übergang (S)

Für die UCC-Kommunikation über eingeschränkt vertrauenswürdige Netze SOLLTE mindestens für Sprachdienste ein Session Border Controller (SBC) am Netzübergang bzw. beim Übergang zum SIP-Provider eingesetzt werden. Der SBC SOLLTE als Verschlüsselungsendpunkt die Signalisierung und die Medienströme terminieren. Der SBC SOLLTE für die Signalisierung und die Medienströme Filterfunktionen unterstützen, die die jeweiligen Konversationen zusätzlich absichern.

APP.5.4.A9 Sichere Konfiguration von UCC (S)

Um UCC sicher zu konfigurieren, SOLLTEN mindestens die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Verschlüsselung von Signalisierungs- und Mediendaten auch auf vertrauenswürdigen Übertragungsstrecken
  • Absicherung von gespeicherten Daten, insbesondere Festlegung für Zugriffsberechtigung auf Aufzeichnungen von Konversationen
  • Einschränkung der zur Verfügung stehenden Dienste auf ausschließlich interne Benutzende
  • Einschränkung der Übertragung von Erreichbarkeitsinformationen

Gespeicherte Daten SOLLTEN verschlüsselt werden. Auf gespeicherte Daten SOLLTEN Benutzende nur nach vorheriger Authentisierung zugreifen können.

Der IT-Betrieb SOLLTE sichere Einstellungen vorgeben, die verwendet werden, wenn Konversationen erstellt werden. Für textbasierte Konversationen SOLLTE ein Malware-Schutz aktiviert werden.

Die Umsetzung SOLLTE festgehalten, regelmäßig und anlassbezogen auf Einhaltung der Vorgaben geprüft und angepasst werden.

APP.5.4.A10 Absicherung und Einschränkung von Auswertungen von Inhalten (S)

Die Art einer (automatischen) Auswertung von Konversationsinhalten SOLLTE schon im Vorfeld sorgfältig geprüft werden und ihr Nutzen gegen den Schutzbedarf abgewogen werden. Es SOLLTE die Möglichkeit bestehen, entsprechende Funktionen entweder vollständig oder pro Konversation zu deaktivieren und eine inhaltliche Auswertung der Kommunikation zu verhindern. Besondere Beachtung SOLLTEN KI-Funktionen und die Übertragung von Daten an Onlinedienste erhalten.

Werden Inhalte über den Zweck der Konversation hinausgehend ausgewertet, MUSS dazu auch eine Zustimmung der an der Konversation teilnehmenden Personen eingeholt werden.

Werden während der Auswertung von Konversationen persistente Daten erzeugt, SOLLTEN für diese geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

APP.5.4.A11 Sicherstellung der Verfügbarkeit von Kommunikationsdiensten (H)

Die Verfügbarkeit von UCC-Diensten SOLLTE insbesondere durch folgende technische Maßnahmen sichergestellt werden:

  • redundante Auslegung zentraler Server und Dienste
  • Benutzung von Call Admission Control (CAC) zur Qualitätssicherung von Telefonie und Video-Diensten
  • möglichst autark funktionierende UCC-Dienste

Darüber hinaus SOLLTE bei Cloud-basierten UCC-Diensten der Cloud-Provider sowie der Internet-Provider ausfallsicher an das eigene Netz angebunden werden.

Zudem SOLLTE ein SIP-Provider, der Rufnummern bereitstellt und den Übergang ins öffentliche Telefonnetz bildet, hochverfügbar an das eigene Netz angebunden werden.

Die Verfügbarkeit SOLLTE durch ein Monitoring der UCC-Dienste überwacht werden.

APP.5.4.A12 Einbindung von UCC in die Notfallplanung (H)

Ausgehend von einer Business Impact Analyse SOLLTE geprüft werden, welche UCC-Dienste in der Notfallplanung berücksichtigt werden sollen. Hierbei SOLLTEN in Notfallsituationen für einzelne UCC-Dienste alternative Anwendungen bereitgestellt werden. Insbesondere SOLLTE für die Benutzenden die Erreichbarkeit von wichtigen Diensten wie der Notruf gewährleistet werden.

Zudem SOLLTE ein Notfallplan für die UCC-Dienste erstellt werden, in dem notwendige Konfigurationen sowie Routing-Anpassungen, die über den Telefonie-Provider realisiert werden, behandelt werden.

Ebenso SOLLTE der Wiederanlauf der UCC-Komponenten und -Dienste unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen innerhalb der UCC-Dienste festgelegt werden.

APP.5.4.A13 Sichere Administration von SIP-Trunks (H)

Wenn SIP-Trunks administriert werden, SOLLTE für folgende Tätigkeiten ein 4-Augen-Prinzip angewendet werden:

  • Änderungen an Routing-Konfigurationen
  • Änderungen an Parametern, die im Rahmen von Call Admission Control benutzt werden
  • Änderungen hinsichtlich der Verschlüsselung sowohl in Richtung des eigenen Netzes als auch in Richtung des Provider-Netzes
  • Änderungen an weiteren sicherheitsrelevanten Konfigurationen wie der lokalen Speicherung von Verbindungsdaten
APP.5.4.A14 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (H)

Für UCC-Kommunikation SOLLTE eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung benutzt werden. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung SOLLTE sich sowohl auf die Signalisierung als auch auf die Mediendaten von Audio- und Videokommunikation mit zwei oder mehr Teilnehmenden erstrecken.

Bei Konversationen zwischen UCC-Diensten von verschiedenen Herstellenden SOLLTEN die übertragenen Informationen eingeschränkt werden, sofern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach Stand der Technik nicht möglich ist.

APP.5.4.A15 Einschränkung von KI-Funktionen (H)

Die Benutzung von KI-Funktionen SOLLTE deaktiviert oder auf ein Minimum reduziert werden. Ist eine permanente Deaktivierung nicht möglich oder erwünscht, SOLLTE festgelegt werden, dass Benutzende der UCC-Dienste zu Beginn einer Konversation zielgerichtet KI-Funktionen deaktivieren, falls dies möglich ist.

APP.5.4.A16 Einsatz eines SBC an weiteren Netzübergängen (H)

Ergänzend zu einem SBC am Netzübergang zum Provider, SOLLTEN weitere SBC an internen Netzübergängen eingesetzt werden. Hierbei SOLLTEN insbesondere Netzübergänge zwischen Netzsegmenten mit unterschiedlichem Schutzbedarf berücksichtigt werden.

Der SBC SOLLTE sicherstellen, dass die Verschlüsselungsmechanismen an den SBC-gesicherten Netzsegmentübergängen anforderungskonform realisiert werden.

APP.5.4.A17 Einschränkung der Benutzung von UCC-Diensten (H)

Folgende Aspekte SOLLTEN mindestens berücksichtigt werden, um die UCC-Dienste sowie die übertragenen Daten zusätzlich abzusichern:

  • Einschränkung der Dienste entsprechend des Schutzbedarfs der übertragenen Informationen
  • Benutzung einer Multi-Faktor-Authentisierung für Benutzende
  • Deaktivierung von Funktionen für externe Benutzende
  • Deaktivierung der Speicherung von Metadaten
  • Einschränkung der Sichtbarkeit von kommunikationsbezogenen Daten für Administrierende

Darüber hinaus SOLLTEN zusätzliche technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, um Konversationen über die Vergabe von PINs bzw. Passwörtern hinaus abzusichern.

APP.5.4.A18 Einbindung von UCC in ein Sicherheitsmonitoring (H)

Die zentralen UCC-Komponenten SOLLTEN durch ein Sicherheitsmonitoring überwacht werden. Dies SOLLTE mindestens für Komponenten umgesetzt werden, die wie Multipoint Control Units Verschlüsselungsendpunkte realisieren oder die wie SBCs an Vertrauensgrenzen positioniert sind.

Wird für die IT der Institution ein System zur zentralen Detektion und automatisierten Echtzeitüberprüfung von Ereignismeldungen eingesetzt, SOLLTEN die zentralen UCC-Komponenten hierin eingebunden werden.

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související regulace

2. Identifikované požadavky

Požadavky
Zdroj Požadavek

3. Související regulace

Regulace
Zdroj Regulace

Propojené úkoly