Über Mikrofone in Endgeräten können grundsätzlich auch Räume abgehört werden. Dabei werden zwei Varianten unterschieden:
Bei der ersten Variante können Endgeräte, wenn entsprechende Funktionen implementiert sind, aus dem öffentlichen Netz oder über das LAN dazu veranlasst werden, die eingebauten Mikrofone zu aktivieren. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die sogenannte „Baby-Watch-Funktion“ von Telefonen oder Anrufbeantwortern.
Bei der zweiten Variante kann das Leistungsmerkmal „direktes Ansprechen“ in Kombination mit der Option „Freisprechen“ missbraucht werden. Die auf diese Weise realisierbare Funktion einer Wechselsprechanlage kann unter gewissen Umständen auch zum Abhören eines Raumes ausgenutzt werden.
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