+INF.5.A25 Erhöhter Schutz vor Schädigung durch Brand und Rauchgase (H) [Planende]

INF.5.A25 Erhöhter Schutz vor Schädigung durch Brand und Rauchgase (H) [Planende]

Raumbildende Teile sowie Türen, Fenster und Lüftungsklappen SOLLTEN Feuer und Rauch für mindestens 90 Minuten standhalten. Die Zuleitungen SOLLTEN einen Funktionserhalt von mindestens 90 Minuten gewährleisten.

Bei sehr hohem Schutzbedarf SOLLTE die Raumhülle wie ein eigener Brandabschnitt ausgebildet sein. In vorhandenen Lüftungskanälen SOLLTEN Brandschutzklappen eingebaut werden, die über Rauchmelder angesteuert werden. Trassen SOLLTEN bis zum Eintritt in den Raum in getrennten Brandabschnitten geführt werden.

Bei sehr hohem Schutzbedarf SOLLTEN ein Brandfrühesterkennungssystem und eine automatische Löschanlage vorhanden sein. Brand- und Rauchmelder SOLLTEN an die Brandmelderzentrale angeschlossen sein. Das Brandfrühesterkennungssystem und die automatische Löschanlage SOLLTEN an die zweizügige Stromversorgung mit USV und NEA angebunden sein.

1. Přehled

Název Standard

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související regulace

2. Identifikované požadavky

Požadavky
Zdroj Požadavek

3. Související regulace

Regulace
Zdroj Regulace

Propojené úkoly