+ASST.2 Inventarisierung
---+ASST.2.1 Inventar der Informationen
------+ASST.2.1.1 Informationsverantwortung
---+ASST.2.2 Inventar der Systeme
------+ASST.2.2.1 Aufdecken unautorisierter IT-Systeme
---+ASST.2.3 Inventar der Anwendungen
------+ASST.2.3.1 Autorisierung von Anwendungen
------+ASST.2.3.2 Software Bill of Materials (SBOM)
---------+ASST.2.3.2.1 Software Discovery
---+ASST.2.4 Klassifizierung
|
ASST.2 Inventarisierung
1. Přehled
| Název |
Standard |
|
ASST.2.1 Inventar der Informationen
|
Informationen und Assets SOLLTE ein Inventar der Informationen und damit verbundener Assets dokumentieren. Erläuterung Um die Informationssicherheit zu schützen ist es erforderlich, die zu schützenden Werte systematisch zu erfassen und ihre Verwendung über den gesamten Lebenszyklus nachzuhalten. Sinnvoll ist es hierbei, den Detaillierungsgrad des Inventars angepasst an Schutzbedarf und Risikoprofil des Informationsverbundes zu wählen. Das Inventar kann eine Übersicht der für Geschäftsprozesse relevanten Kategorien von schützenswerten Informationen, z.B. für Kunden Vor- und Nachname, Adresse, IBAN, Telefonnummer, Kundenkennwort als Grundlage haben. Es muss sich allerdings nicht um eine einzige Liste von Informationen und Assets handeln. Um eine leichtere, automatische Pflege des Inventars zu ermöglichen ist es vielmehr sinnvoll, eine Reihe dynamischer Inventare oder Datenbestände möglichst nahe an der Quelle der Informationen zu verwenden, z.B. eine Verzeichnisdatenbank für Zugangskonten und Systeme, eine Anwendung zum Assetmanagement für physische Assets, sowie Dateisysteme oder Datenbanken für einzelne Dateien und Daten. Falls ein datenschutzrechtliches Verarbeitungsverzeichnis für die Erfassung von personenbezogenen Daten besteht, kann es ebenfalls in das Inventar einbezogen werden. Für physische Dokumente kann ein Aktenbestandsverzeichnis eingesetzt werden. Zur Erfassung von Netzen siehe Praktik Architektur. Zur Erfassung von Identitäten, Zugangskonten und Berechtigungen siehe Praktik Berechtigung. Für kurzlebige Informationen, z.B. virtuelle Maschinen, nur on-demand automatisch eingerichtet und wieder gelöscht werden oder händische Notizen, die nicht systematisch verarbeitet werden, ist keine Inventur erforderlich. Für Details zum IT-Assetmanagement siehe ISO/IEC 19770-1.
|
|
ASST.2.2 Inventar der Systeme
|
Informationen und Assets SOLLTE ein Inventar der IT-Systeme einschließlich Identifikationsbezeichnung und letztem bekannten Verbleib dokumentieren. Erläuterung Hierbei sind neben physischen Endgeräten auch Hostsysteme, virtuelle Systeme, IoT-Geräte, Funkgeräte und Fahrzeuge relevant, wenn diese für die Verarbeitung von Daten aus dem Informationsverbund bestimmt sind. Als Identifikationsbezeichnung ist z.B. die Identifikationsnummer gemeint. Hierzu können z.B. eine Gerätenummer, Hardware-MAC-Adresse oder ein DNS-Name zählen, anhand derer das System eindeutig und nachvollziehbar identifiziert wird. Mit Verbleib ist hier z.B. der physische Standort, die Person, das Virtualisierungssystem oder die Netzadresse gemeint, wo das IT-System zu finden ist. Kann durch Integration in das Inventar der Informationen umgesetzt werden. Ein Asset-Inventar kann im einfachsten Fall händisch gepflegt werden. Empfehlenswert ist jedoch, auch automatisierte Systeme zum Erfassen von Asset-Inventar (z.B. Verzeichnisdienste, CMDB, DHCP-Logging, Passive Asset Discovery Tools, EDR oder MDM) einzusetzen.
|
|
ASST.2.3 Inventar der Anwendungen
|
Informationen und Assets SOLLTE ein Inventar der Anwendungen einschließlich Produktname, Versionsstand, Herkunft und Lizenzierung dokumentieren. Erläuterung Ein zentrales Inventar der Anwendungen, oft auch als Application Inventory oder Teil des Software Asset Management (SAM) bezeichnet, dient als grundlegende, strukturierte Übersicht aller in der Institution eingesetzten Applikationen. Relevant sind dabei sowohl lokal installierte Anwendungen, als auch solche, die auf Cloud-Servern oder in verteilten Diensten betrieben werden. Hierbei beschreibt die Herkunft nicht nur den Hersteller, sondern auch den Lieferanten oder die Bezugsquelle, um die Vertrauenswürdigkeit bewerten zu können. Die Lizensierung erfasst die rechtliche Grundlage für die Nutzung, einschließlich des Lizenzmodells (z.B. pro Benutzer, pro Gerät, Abonnement), der Anzahl erworbener Lizenzen und deren Gültigkeitsdauer. Häufig sind weitere Angaben sinnvoll, z.B. Beschaffungs- und Installationszeitpunkt, URL, App-Store, Schnittstellen wie z.B. Cloud-APIs oder Datenexporte in andere Anwendungen, auch auf Dateiserver. Ohne eine solche Übersicht könnte die Institution unwissentlich Software mit bekannten, kritischen Schwachstellen einsetzen oder durch den Einsatz nicht lizenzierter Produkte hohe finanzielle und rechtliche Risiken eingehen. Ein gepflegtes Inventar kann hingegen bei neuen Sicherheitswarnungen eine schnelle Auswirkungsanalyse ermöglichen. Zur praktischen Umsetzung kann die Institution eine zentrale Liste, beispielsweise in einer Datenbank oder einem spezialisierten SAM-Tool, aufbauen, die durch verschiedene Quellen gespeist wird. Eine automatisierte Erfassung kann durch technische Werkzeuge erfolgen, wie zum Beispiel durch (1) Netzwerks-Scanner, die installierte Applikationen auf Endgeräten identifizieren, (2) Agenten-basierte Systeme, die kontinuierlich Software-Änderungen melden, oder (3) die Auswertung von Daten aus zentralen Software-Verteilungssystemen. Die Dokumentation kann auch durch eine Liste mit Verweisen umgesetzt werden (z.B. auf die Lizendateien und Schnittstellenkonfiguration).
|
|
ASST.2.4 Klassifizierung
|
Informationen und Assets für Daten SOLLTE diese einer Schutzbedarfsklasse zuweisen. Erläuterung Klassifizierung dient dazu, Daten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit systematisch zu ordnen, um angemessene Schutzmaßnahmen zielgerichtet umzusetzen und Risiken effektiv zu reduzieren. Unter Klassifizierung versteht man dabei die Einteilung von Daten in Kategorien, etwa "öffentlich", "intern", "vertraulich" oder "Verschlussache - Nur für den Dienstgebrauch". Beispielsweise ist eine öffentlich zugängliche Marketingbroschüre weniger sensibel als personenbezogene Kundendaten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder staatliche Verschlusssachen. Anzahl der Klassen und Umfang der Beschreibungen können sich an den ermittelten Risiken und der Menge der verarbeiteten Informationen orientieren. Die Kriterien zur Klassifizierung können sich daran orientieren, mit welchen Schäden eine Kompromittierung der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit verbunden wäre, z.B. geschätzte Umsatzverluste, Gefahr für die Allgemeinheit, Schädigung der Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Für Assets ist es sinnvoll, diese im Einklang mit der Klassifikation der Informationen ebenfalls in Klassen zu unterteilen, für deren Verarbeitung sie gebraucht werden. Je nach Aufgaben der Institution und Arten von verarbeiteten Informationen bietet es sich an, ein bestehendes Klassifikationsschema 1:1 zu verwenden - etwa das Schema der Verschlusssachenanweisung (VSA) - oder ein eigenes Schema zu erstellen, in dem mehrere bestehende Schemata auf die eigenentwickelten Klassen abgebildet werden.
|
1.1 Odkazy
1.2 Identifikované požadavky
1.3 Související regulace
2. Identifikované požadavky
Požadavky
| Zdroj |
Požadavek |
3. Související regulace
|