+ASST.4 Regelungen zum Transfer
---+ASST.4.1 Autorisierung von Schnittstellen
---+ASST.4.2 Vertraulichkeit und Integrität beim Transport
---+ASST.4.3 Autorisierung von Veröffentlichungen
---+ASST.4.4 Nachweis des Zugangs
---+ASST.4.5 Vereinbarungen zum Austausch

ASST.4 Regelungen zum Transfer

1. Přehled

Název Standard
ASST.4.1 Autorisierung von Schnittstellen

Informationen und Assets für Daten KANN Schnittstellen, über die Informationen ausgetauscht werden, durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren.

Erläuterung

Schnittstellen können hier sowohl physikalisch (z.B. Briefversand, regelmäßige Meetings an einem geschützten Ort) als auch virtuell (API, verschlüsselter Cloudspeicher) sein.

ASST.4.2 Vertraulichkeit und Integrität beim Transport

Informationen und Assets für Daten SOLLTE Vertraulichkeit und Integrität beim Transport verankern.

Erläuterung

Transport meint hier sowohl die Datenübertragung per Netz als auch auf physischen Datenträgern (Sneakernet) oder den physischen Transport ganzer Systeme. Zur Umsetzung kann z.B. in Netzen die Transportverschlüsselung und -signierung von E-Mails, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit PGP genutzt werden. Beim physischen Transport können die vorherige Verschlüsselung von Speichermedien, die Verwahrung von Assets an der Person, Verwahrungsprotokolle, manipulationssichere Verpackungen, Geolocation Tracking oder vertrauenswürdige Kuriere genutzt werden. Die Auswahl der Maßnahmen richtet sich nach dem Schutzbedarf der ausgetauschten Informationen und der Transportart.

ASST.4.3 Autorisierung von Veröffentlichungen

Informationen und Assets SOLLTE Veröffentlichungen durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren.

Erläuterung

„Veröffentlichungen“ bezieht sich hier auf jede Form der öffentlichen oder externen Verbreitung von Informationen, sei es durch Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträge, wissenschaftliche Publikationen, öffentliche Datensätze oder zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Hierbei besteht das Risiko, dass vertrauliche Informationen unbeabsichtigt veröffentlicht werden. Kriterien zur Veröffentlichung können z.B. das Entfernen von Geschäftsgeheimnissen oder die Freigabe durch bestimmte Stellen innerhalb oder außerhalb der Institution sein. Der Hauptzweck dieser Anforderung ist die Schaffung einer Gatekeeping-Funktion, um den Informationsfluss zu steuern, der die Institution verlässt, und so das Risiko unbefugter oder schädlicher Offenlegungen zu mindern. Ohne diese Kontrolle könnte eine Institution versehentlich sensible Geschäftsdaten, geistiges Eigentum oder vertrauliche Kundeninformationen offenlegen, was zu schwerwiegendem Reputationsschaden, finanziellem Verlust oder rechtlichen Strafen führen könnte. So könnte ein nicht genehmigter Social-Media-Beitrag Details über ein noch nicht veröffentlichtes Produkt preisgeben, ein Forscher könnte versehentlich einen Datensatz mit vertraulichen Informationen veröffentlichen, oder ein Finanzbericht könnte vorzeitig veröffentlicht werden und Marktvolatilität verursachen. Ein sinnvoller Ansatz könnte die Einrichtung eines gestuften Genehmigungsprozesses sein, der auf der Sensibilität der Informationen basiert und sich am Konzept der Vertraulichkeitsanforderungen orientiert. Eine öffentliche Ankündigung von geringer Sensibilität erfordert möglicherweise nur die Genehmigung durch einen Abteilungsleiter, während ein Finanzbericht mit hohem Risiko die Unterschrift mehrerer Führungskräfte, einschließlich des Leiters der Rechtsabteilung und des CISO, erfordert. Um dies zu erleichtern, können Institutionen technische Maßnahmen ergreifen, wie z. B. ein digitales Workflow-System, in dem der Veröffentlichungsstatus eines Dokuments nachverfolgt und verwaltet wird. Dieses System könnte Funktionen umfassen wie: (1) automatisches Routing von Dokumenten an die entsprechenden Genehmiger, (2) eine sichere Überwachung aller Genehmigungen und Ablehnungen, und (3) ein zentrales Repository für alle genehmigten und veröffentlichten Materialien. Aus prozessualer Sicht ist es von Vorteil, eine Veröffentlichungs-Checkliste zu erstellen, die sicherstellt, dass alle relevanten rechtlichen und Compliance-Prüfungen vor der Veröffentlichung durchgeführt werden.

ASST.4.4 Nachweis des Zugangs

Informationen und Assets für Daten KANN einen Nachweis des Zugangs protokollieren.

Erläuterung

Ein Zugangsnachweis stellt sicher, dass bestimmte Nachrichten ihren Empfänger tatsächlich erreicht haben und dieser Zugang im Streitfall nachvollziehbar belegt werden kann. Dies ist insbesondere in rechtlich relevanten Kontexten oder bei Revisionen von Bedeutung – etwa wenn Fristen, Genehmigungen oder vertrauliche Informationen übermittelt werden. Kriterien können sich an der Nachvollziehbarkeit der Integrität der Informationen oder ihrer Rechtswirkung orientieren, z.B. wenn sie einen Vertragsabschluss oder die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes, auslösen. Beispiele hierfür sind arbeitsrechtlich relevante Dokumente wie Abmahnungen oder Kündigungen, Sicherheitsanweisungen, Änderungen an internen Richtlinien, Zugangsdaten zu sicherheitsrelevanten Systemen oder auch technische Anordnungen mit verbindlichem Charakter. Die Kriterien können zusammen mit anderen Kriterien dokumentiert sein, beispielsweise im Rahmen eines Informationssicherheitskonzepts oder Kommunikationsleitfadens. Die Umsetzung dieser Anforderung kann durch verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen erfolgen. Dazu gehören u. a. die Nutzung von E-Mail-Systemen mit Empfangsbestätigung, das Verwenden von Systemprotokollen oder speziellen Portalen mit Zugriffsnachweis. Wichtig ist dabei, dass der Nachweis manipulationssicher gespeichert und nachvollziehbar archiviert wird – bis zum Ablauf einer definierten Aufbewahrungsfrist, z. B. drei oder fünf Jahre, je nach rechtlicher oder organisatorischer Vorgabe. Sinnvoll ist es hierbei nicht nur die Tatsache des Zugangs zu einem bestimmten Zeitpunkt sondern auch für den Nachweis relevante Inhalte zu dokumentieren, z.B. Titel, sowie Versand- und Zieladressen der Nachricht. Sie kann je nach Medium auch den Inhalt der Nachricht enthalten.

ASST.4.5 Vereinbarungen zum Austausch

Informationen und Assets für Daten SOLLTE Regelungen zum Transfer verankern.

Erläuterung

Beispielsweise kann es für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wie Patente sinnvoll sein, eine explizite Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen, bevor genaue Informationen weitergegeben werden. Hierzu kann z.B. gehören nach welchen Kriterien ausgetausche Informationen zu klassifizieren sind oder wie in eine bestimme Klasse eingestufte Daten zu schützen oder verarbeiten sind. Die Vereinbarung über anzuwendende Sicherheitsanforderungen kann anhand von vorformulierten Vertragstexten erfolgen oder über den Austausch von Sicherheitsanforderungen in strukturierten Datenformaten wie OSCAL. Letzteres hat den Vorteil, dass weiterführende Daten etwa zum Umsetzungsstand ebenfalls leichter gepflegt und ausgetauscht werden können.

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související regulace

2. Identifikované požadavky

Požadavky
Zdroj Požadavek

3. Související regulace

Regulace
Zdroj Regulace