+ASST.6 Rücknahme von Assets
---+ASST.6.1 Abhandenkommen
---+ASST.6.2 Rückkehr abhandengekommener Assets
---+ASST.6.3 Konformitätsprüfung
---+ASST.6.4 Zurücksetzen auf Ausgangszustand

ASST.6 Rücknahme von Assets

1. Přehled

Název Standard
ASST.6.1 Abhandenkommen

Informationen und Assets SOLLTE eine Vorgehensweise beim Abhandenkommen von Assets verankern.

Erläuterung

Eine Vorgehensweise beim Abhandenkommen von Assets ist ein strukturierter, dokumentierten Reaktionsprozess, der alle notwendigen Schritte und Verantwortlichkeiten für den Umgang mit verloren gegangenen, gestohlenen oder anderweitig außer Kontrolle geratenen Informationswerten nach Eintritt des Verlustereignisses festlegt. Ohne strukturierte Prozesse könnte ein verlorenes Laptop mit Kundendaten zu anhaltenden Datenschutzverletzungen führen, ein gestohlenes Smartphone könnte dauerhaft unbefugten Zugang zu Unternehmensressourcen ermöglichen, oder vergessene Dokumente könnten unkontrolliert Geschäftsgeheimnisse preisgeben. Eine etablierte Vorgehensweise kann durch schnelle Reaktionszeiten und koordinierte Sofortmaßnahmen das bereits eingetretene Schadenspotential begrenzen und die Wiederherstellung der Informationssicherheit beschleunigen. Die Vorgehensweise zur Behandlung kann z.B. die Ortung, Sperrung oder Löschung per Fernzugriff, das Melden bei Ermittlungsbehörden oder lokalen Fundbüros, die Änderung aller betroffenen Zugangsdaten, sowie die Sperre von Authentisierungsmitteln und der enthaltenen SIM-Karte beim Provider beinhalten.

ASST.6.2 Rückkehr abhandengekommener Assets

Informationen und Assets SOLLTE eine Vorgehensweise bei Rückkehr von abhandengekommenen Assets verankern.

Erläuterung

"Abhandengekommene Assets" bezeichnen Informationswerte, die ungewollt oder ungeplant außerhalb der direkten Kontrolle der Institution geraten sind - beispielsweise durch Verlust, Diebstahl, vergessene Mitnahme oder andere unbeabsichtigte Ereignisse. Eine "Vorgehensweise bei Rückkehr" meint einen strukturierten Prozess zur systematischen Wiederaufnahme und sicherheitstechnischen Bewertung solcher Assets nach ihrer Wiederbeschaffung oder ihrem Wiederauffinden. Diese Anforderung zielt auf die Risikominimierung bei der Wiederintegration potenziell kompromittierter Assets ab, da während der unkontrollierten Abwesenheit Manipulationen, unautorisierten Zugriffe oder Datenabflüsse aufgetreten sein könnten. Ohne strukturierte Rückkehrprozesse kann die unkontrollierte Wiederverwendung zurückgekehrter Assets zu Sicherheitslücken, Malware-Infektionen oder Datenschutzverletzungen führen. Umsetzungen können bei der Asset-Rückkehr (1) eine vollständige Identitätsprüfung anhand eindeutiger Kennzeichnungen wie Seriennummern oder Asset-Tags, (2) eine technische Integritätsprüfung durch Malware-Scans, Firmware-Vergleiche und Hardwareanalysen sowie (3) eine Datenintegrität-Bewertung mittels kryptografischer Prüfsummen oder forensischer Analysen umfassen. Als Alternative zur tiefergehenden Analyse von Systemen und Daten bietet sich auch die Löschung oder Entsorgung an. Prozessual kann die Einrichtung einer zentralen Asset-Return-Stelle mit definierten Eskalationswegen bei Auffälligkeiten, die Dokumentation aller Rückkehrfälle in einem Asset-Management-System und die Implementierung von Quarantäne-Verfahren für verdächtige Assets erfolgen.

ASST.6.3 Konformitätsprüfung

Informationen und Assets für IT-Systeme KANN bei Rücknahme die Konformität mit den einschlägigen Anforderungen testen.

Erläuterung

Assets sind nicht konform, wenn Sie die für sie geltenden Anforderungen nicht oder nicht mehr erfüllen, z.B. weil die Hardware manipuliert wurde oder keine Sicherheitsupdates mehr bereitgestellt werden. Die Prüfung kann durch automatische Prüfsysteme oder mit manuellen Verfahren, z.B. Sichtkontrolle von Siegeln, gewährleistet werden. Auch die Nutzung von Stichprobenkontrollen ist möglich. Zur Behandlung kann entweder die Ursache der Nichtkonformität beseitigt werden, oder alternative Lösungen können angewendet werden, z.B. kann das Gerät auf Werkszustand zurückgesetzt und neu installiert werden. Ist dies nicht möglich so bleibt keine andere Behandlungsmöglichkeit als das Assets nicht weiter zu verwenden.

ASST.6.4 Zurücksetzen auf Ausgangszustand

Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE bei Rücknahme das Zurücksetzen in einen definierten Ausgangszustand ausführen.

Erläuterung

Mit definierter Ausgangszustand ist hier ein Zustand gemeint, in dem alle während der Nutzung möglicherweise angefallenen vertraulichen Daten wieder gelöscht oder vernichtet sind. Dies kann in vielen Fällen am einfachsten durch Überschreiben der Speichermedien, kryptografisches Löschen oder das vollständige Zurücksetzen auf Werkseinstellungen erfolgen. Zur Umsetzung einer Vernichtung siehe DIN 66399. Alternativ kann auch ein vordefiniertes Systemimage installiert werden, wodurch das System für die erneute Ausgabe vorbereitet wird, wenn das Systemimage alle vorher auf dem System vorhandenen Daten überschreibt oder diese vollständig verschlüsselt waren.

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související regulace

2. Identifikované požadavky

Požadavky
Zdroj Požadavek

3. Související regulace

Regulace
Zdroj Regulace