+ASST.7 Löschen und Vernichten
---+ASST.7.1 Nicht mehr benötigte Anwendungen
---+ASST.7.2 Aufbewahrungs- und Löschfristen
------+ASST.7.2.1 Langfristige Archivierung
---+ASST.7.3 Geregeltes Löschen oder Vernichten
------+ASST.7.3.1 Standardisierte Vernichtung
------+ASST.7.3.2 Löschverfahren
------+ASST.7.3.3 Zugelassene Löschanwendungen
---+ASST.7.4 Wiederherstelltest
---+ASST.7.5 Vernichtungseinrichtungen
---+ASST.7.6 Autorisierung von Veräußerungen
---+ASST.7.7 Beschriftungen entfernen
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ASST.7 Löschen und Vernichten
1. Přehled
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Standard |
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ASST.7.1 Nicht mehr benötigte Anwendungen
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Informationen und Assets für Anwendungen SOLLTE eine Deinstallation nicht mehr benötigter Anwendungsinstanzen verankern. Erläuterung „Nicht mehr benötigte Anwendungsinstanzen“ sind installierte, aber aktuell nicht mehr genutzte Softwarekomponenten, Applikationen oder Dienste (engl. application instances), die auf Servern, Endgeräten oder virtuellen Umgebungen verbleiben, obwohl ihre betriebliche Funktion entfallen ist. Diese können produktiv, testweise oder temporär eingerichtet gewesen sein. Eine Deinstallation ist hier als geregelter Prozess der vollständigen und nachvollziehbaren Entfernung solcher Komponenten zu verstehen, einschließlich ihrer Konfigurationen, temporären Daten und zugehörigen Zugriffsrechte. Der Zweck liegt in der Vermeidung von Sicherheits- und Integritätsrisiken, die durch ungenutzte oder veraltete Software entstehen könnten – etwa weil diese weiterhin Angriffsflächen bietet, unbemerkte Schwachstellen enthält oder unbeabsichtigte Datenabflüsse begünstigen könnte. Die Entfernung kann somit die Systemhärtung und Transparenz über tatsächlich aktive Anwendungen fördern. Dies kann durch Systeme automatisiert geschehen, die bei der Zuordnung von Anwendungen zu Personen eine automatische Installation oder Deinstallation erledigt. Wenn Anwendungen nicht länger benötigt werden, dann sind auch die für die Anwendung erforderlichen Berechtigungen nicht länger erforderlich. Hierzu gehören sowohl lokale als auch Cloud-Zugänge. Steht die Anwendungsinstanz in der Cloud nicht unter der Kontrolle der Institution, so sind stattdessen soweit möglich alle Daten in der Cloud zu löschen.
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ASST.7.2 Aufbewahrungs- und Löschfristen
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Informationen und Assets für Daten SOLLTE die Aufbewahrung für [eine bestimmte Frist] verankern. Erläuterung Klar festgelegte und in Prozessen verankerte Löschfristen helfen Sicherheits- und Compliancerisiken zu minimieren, indem Informationen entsorgt werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Dies gilt sowohl für Originaldaten als auch für Kopien und archivierte Aufzeichnungen, einschließlich Protokolldateien. Hier besteht ein enger Bezug zu Compliance-Verpflichtungen, sowohl zur Aufbewahrung (z.B. für Nachweispflichten aus dem Steuerrecht) als auch zur Löschung (z.B. aus dem Datenschutzrecht). Die Auswahl der Methode zum Löschen hängt von der Vertraulichkeit der Daten, verwendeten Anwendungen oder Speichermedien und ggf. bestehenden Compliance-Verpflichtungen ab. Eine Herausforderung stellt dabei der Umgang mit Datenkopien in Datensicherungen dar. Da das nachträgliche Herausfiltern bestimmter Daten aus Datensicherungen häufig sehr aufwändig ist, ist es empfehlenswert die Versionierung der Datensicherungen so zu gestalten, dass die Daten zum Ablauf der Löschfrist ohnehin mit neueren Datensicherungen überschrieben wurden oder ältere Kopien der Datensicherung insgesamt gelöscht sind. Für kurzlebige Daten bietet es sich an diese nicht in eine einzige zentrale Datensicherung aufzunehmen, sondern je nach Schutzbedarf an Integrität und Verfügbarkeit dieser Daten gar keine oder eine Datensicherung für kurzlebige Daten, z.B. Diagnosedaten mit Personenbezug, vorzuhalten.
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ASST.7.3 Geregeltes Löschen oder Vernichten
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Informationen und Assets für Daten SOLLTE diese bei Erreichen der Aufbewahrungs- und Löschfrist durch [kryptografisches löschen, überschreiben oder vernichten des Speichermediums] löschen. Erläuterung Ereignisse können z.B. der Ablauf der festgelegten Löschfrist, die Veräußerung von Assets oder deren Weitergabe an einen Dienstleister sein. Relevant sind hierbei neben physischen und virtuellen Medien auch die Datenträger in IT-Systemen wie Notebooks und Fahrzeugen. Sicheres Löschen bedeutet, Daten so zu entfernen, dass sie mit vertretbarem Aufwand (auch forensisch) nicht mehr rekonstruierbar sind. Je nach Medium geschieht das z. B. durch verifizierbares Überschreiben, kryptografisches Löschen (Schlüsselvernichtung) oder physische Zerstörung (inklusive zugehöriger Metadaten, Caches und Datensicherungen). Die Anforderung ist auch erfüllt, wenn sie durch einen Dienstleister durchgeführt wird, der hierzu verpflichtet ist.
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ASST.7.4 Wiederherstelltest
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Informationen und Assets für Daten KANN den Erfolg des Löschvorgangs testen. Erläuterung Der Test kann mit Software oder Hardware, die vermeintlich gelöschte Daten von Speichermedien wiederherstellen kann, durchgeführt werden. Bei vernichteten Speichermedien ist der Test entbehrlich.
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ASST.7.5 Vernichtungseinrichtungen
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Informationen und Assets für Standorte KANN an allen Standorten, an denen körperliche Dokumente verarbeitet werden, Vernichtungseinrichtungen vor dem Zugriff unbefugter geschützt installieren. Erläuterung Die Installation von Vernichtungseinrichtungen dient dem Schutz sensibler Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder unkontrollierter Weitergabe. Ziel ist es, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen auch über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sicherzustellen – einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung. Unter Vernichtungseinrichtungen versteht man mechanische oder elektronische Geräte, die Dokumente so zerkleinern oder unlesbar machen, dass eine Rekonstruktion unmöglich ist; typische Beispiele sind Aktenvernichter mit Schutzklasse P-4 oder höher oder Entsorgungsbehälter mit gesichertem Zugriff (z.B. abschließbare Sicherheitsbehälter). Dies kann auch so realisiert werden, dass Datenträger gesammelt und zentral gelöscht oder vernichtet werden. Kann durch die Institution selbst oder Dienstleister für die Aktenvernichtung umgesetzt werden. Bei der Verwendung von Dienstleistern ist es sinnvoll, deren Professionalität zu verifzieren, z.B. durch ein Zertifikat. Bei der Umsetzung ist es sinnvoll darauf zu achten, dass solche Einrichtungen nicht nur ausreichend dimensioniert und technisch geeignet sind, sondern auch physisch gegen unbefugten Zugriff geschützt werden – etwa durch Aufstellung in abgeschlossenen Räumen oder durch Zugangskontrolle.
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ASST.7.6 Autorisierung von Veräußerungen
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Informationen und Assets SOLLTE Veräußerungen von Assets durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren. Erläuterung Veräußerung bezeichnet in diesem Kontext jede endgültige Abgabe oder Eigentumsübertragung (Verkauf, Spende, Rückgabe an Leasing, Recycling) eines Assets. Die Autorisierung kann verhindern, dass schutzbedürftige Informationen unkontrolliert den Besitz wechseln, Compliance-Vorgaben übersehen werden und Verantwortlichkeiten verwischen. Ohne geregelte Freigabe könnte ein ausgemusterter Laptop mit Restdaten verkauft, ein Speicherarray mit verbleibenden Schlüsseln weitergegeben oder eine nicht übertragbare Softwarelizenz abgegeben werden, was zu Datenabfluss, Vertragsverletzungen und Reputationsschäden führen könnte. Zur Umsetzung kann die Institution einen schlanken, nachvollziehbaren Freigabe-Workflow etablieren: Ein Veräußerungsantrag kann Asset-ID/Inventarnummer, Asset-Owner, Schutzbedarf/Klassifizierung, Datenträgerart, vorgesehenes Verwertungsverfahren, gewählte Datenlösch-/Vernichtungsmethode, Lizenz-/Vertragsrestriktionen, Übergabedatum und Empfänger erfassen; die Freigabe kann vor Übergabe erfolgen und revisionssicher protokolliert werden. Eine Entscheidungsmatrix kann die Genehmigungstiefe nach Schutzbedarf steuern, z. B. (1) „öffentlich“: fachliche Freigabe, (2) „intern“: Asset Owner + IT-Freigabe, (3) „vertraulich/streng“: Vier-Augen-Prinzip aus zuständige Person oder Rolle und Informationssicherheitsbeauftragte/r.
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ASST.7.7 Beschriftungen entfernen
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Informationen und Assets SOLLTE alle der Institution zuzuordnenden Beschriftungen vor der Veräußerung von Assets löschen. Erläuterung Die „Beschriftung“ eines Assets ist jede physische oder digitale Kennzeichnung, die eine eindeutige Zuordnung des Gegenstands oder Datenträgers zu Werten der Institution ermöglicht. Darunter fallen unter anderem Eigentumskennzeichnungen (engl. asset tags), Seriennummern, Barcodes, Gravuren, Aufkleber mit Logo, aber auch digitale Metadaten wie Gerätebezeichnungen, E-Mail-Konten, Hostnamen oder eingebettete Wasserzeichen. Das Löschen dieser Beschriftungen vor der Veräußerung stellt sicher, dass Dritte nicht unmittelbar auf den ursprünglichen Eigentümer schließen oder unautorisierte Rückschlüsse auf interne Strukturen, Sicherheitsarchitekturen oder Verantwortlichkeiten ziehen. Ohne diese Bereinigung könnte ein weiterveräußertes Gerät durch verbleibende Markierungen auf die Institution hinweisen und so gezielt für Social-Engineering-Angriffe oder Reputationsschäden genutzt werden. Eine solche Zuordnung könnte zudem dazu führen, dass vertrauliche Informationen über Inventar, Sicherheitsstandards oder IT-Bestände unbeabsichtigt offengelegt werden. Zudem könnte eine verbleibende Beschriftung zu Missverständnissen über Eigentumsverhältnisse oder Haftung führen, falls das Asset in einen Vorfall verwickelt wird. Konkret können unter den zu entfernenden Beschriftungen beispielsweise Eigentumsaufkleber mit der Inventarnummer, Etiketten mit Standort- oder Abteilungsbezeichnungen, Markierungen für interne Verwendungszwecke (z.B. "Testgerät", "intern"), aber auch digital eingebettete Informationen wie institutionelle Metadaten in Office-Dokumenten oder gespeicherte WLAN-Profile auf mobilen Geräten verstanden werden. Auch optische Hinweise wie eingravierte Logos auf Gehäusen oder institutionelle Startbildschirme bei Laptops können darunterfallen. Zur Umsetzung kann es hilfreich sein, vor der Veräußerung eine Sichtprüfung durchzuführen und standardisierte Checklisten zu nutzen, um typische Beschriftungen systematisch zu identifizieren. Je nach Beschaffenheit des Assets kann der Einsatz von Reinigungsmitteln, Etikettenentfernern oder speziellen Werkzeugen in Betracht gezogen werden. Auch softwaregestützte Verfahren, etwa das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen und das Prüfen auf verbleibende Metadaten, sind relevant. Nicht zuletzt kann die Einbindung von ISB oder des Datenschutzbeauftragten in Zweifelsfällen Klarheit darüber schaffen, ob eine bestimmte Kennzeichnung potenziell sicherheitsrelevant ist.
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1.1 Odkazy
1.2 Identifikované požadavky
1.3 Související regulace
2. Identifikované požadavky
Požadavky
| Zdroj |
Požadavek |
3. Související regulace
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