+DLS.3 Kontrolle von Dienstleistern
---+DLS.3.1 Einhaltung der Sicherheitsvorgaben
------+DLS.3.1.1 Audit oder Zertifikat
---+DLS.3.2 Checkup
---+DLS.3.3 Strategie-Check
---+DLS.3.4 Anhörung
---+DLS.3.5 Blockierung unzuverlässiger Dienstleister
---+DLS.3.6 Portabilität
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DLS.3 Kontrolle von Dienstleistern
1. Přehled
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Standard |
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DLS.3.1 Einhaltung der Sicherheitsvorgaben
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Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen SOLLTE die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben durch den Dienstleister [regelmäßig] überprüfen. Erläuterung Hierzu ist zu prüfen, ob Anzeichen vorliegen, dass der Dienstleister die im Vertrag geforderten Vorgaben nicht einhält und falls erforderlich Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Prüfung kann z.B. Zertifikate, regelmäßige Stichproben oder das Monitoring von Datenleaks vorsehen.
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DLS.3.2 Checkup
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Dienstleistersteuerung für Outsourcing KANN die risikoorientierte Entscheidung über Outsourcing auf Grundlage der Geschäftsprozessprofile auf Änderungen der Gefährdungslage oder Prozessinhalte [regelmäßig] überprüfen. Erläuterung Die risikoorientierte Entscheidung über Outsourcing kann in diesem Kontext als wiederkehrende Bewertung der Abhängigkeiten und Gefahren verstanden werden, die durch externe Dienstleister in den Geschäftsprozessen einer Institution entstehen. Der Parameter regelmäßig kann je nach Kritikalität der ausgelagerten Prozesse sinnvoll mit Werten wie halbjährlich, jährlich oder nach definierten Ereignissen (z. B. Einführung neuer regulatorischer Vorgaben oder Sicherheitsvorfälle) ausgefüllt werden. Änderungen der Gefährdungslage beziehen sich auf die dynamische Entwicklung von Bedrohungen wie Cyberangriffe, Lieferkettenstörungen oder neue regulatorische Anforderungen, während Änderungen der Prozessinhalte vor allem die Anpassung oder Erweiterung der durch Dienstleister erbrachten Leistungen umfassen. Der Zweck dieser Vorschrift liegt darin, frühzeitig sicherzustellen, dass die bisherigen Risikoeinschätzungen und Dienstleistervereinbarungen weiterhin tragfähig sind und nicht durch externe Veränderungen entwertet werden. Ohne eine solche Überprüfung könnte beispielsweise ein Dienstleister aufgrund verschärfter Bedrohungen unzureichenden Schutz bieten oder durch eine stillschweigende Ausweitung von Leistungen in Bereiche gelangen, die ursprünglich nicht risikobewertet wurden. Eine regelmäßige Kontrolle kann dagegen dafür sorgen, dass Risiken durch Outsourcing transparent bleiben und rechtzeitig nachjustiert werden. Zur praktischen Umsetzung kann eine Institution beispielsweise (1) eine Checkliste führen, die bei jeder Neubewertung konkrete Aspekte wie Datenlokation, technische Sicherheitsmaßnahmen oder Zertifikatsgültigkeiten abfragt und (2) ein automatisiertes Monitoring nutzen, das öffentliche Sicherheitsnachweise wie Testate nach BSI C5 oder SOC-Reports erfasst und in die Bewertung einbindet. Auch die Nutzung von Incident-Datenbanken oder branchenspezifischen Threat-Feeds kann helfen, Gefährdungslagen aktuell einzuschätzen. Ein bewährter Tipp ist es, nicht nur formale Unterlagen zu prüfen, sondern auch technische Stichproben durchzuführen, etwa in Form von Konfigurationsprüfungen oder Penetrationstests, sofern dies durch den Dienstleister gestattet wird. Damit kann die Institution sicherstellen, dass die theoretische Risikoabwägung durch reale Prüfungen gestützt wird und sich an tatsächlichen Veränderungen orientiert.
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DLS.3.3 Strategie-Check
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Dienstleistersteuerung für Outsourcing KANN die Strategie auf Vollständigkeit und Korrektheit in Bezug auf die betrachteten Geschäftsprozesse bei Änderungen der Geschäftsprozessprofile überprüfen. Erläuterung Vollständigkeit bedeutet hier, dass die Gesamtheit der ausgelagerten Prozesse erfasst, beschrieben und in ihrer Abhängigkeit zu internen Prozessen berücksichtigt ist. Korrektheit meint, dass die Beschreibungen, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zwischen Institution und Dienstleister sachlich richtig, aktuell und belastbar dokumentiert sind. Zur Umsetzung kann eine Institution strukturierte Verfahren einführen, die bei Änderungen in den Prozessprofilen automatisch eine Prüfung des Outsourcing-Setups auslösen. Dies kann z. B. durch Abgleich der aktuellen Servicebeschreibungen mit Prozesslandkarten erfolgen, sodass fehlende oder doppelt definierte Zuständigkeiten sichtbar werden.
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DLS.3.4 Anhörung
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Dienstleistersteuerung für Outsourcing SOLLTE den Dienstleister zu Sicherheitsmaßnahmen für betroffene Zielobjekte anhören. Erläuterung Betroffen sind alle Zielobjekte, zu denen vom Dienstleister (Teil-)Leistungen erbracht werden. Für eine Anhörung ist es erforderlich, dass der Dienstleister über die geplanten Maßnahmen informiert ist und ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.
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DLS.3.5 Blockierung unzuverlässiger Dienstleister
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Dienstleistersteuerung für Dienstleistungen SOLLTE unzuverlässige Dienstleister oder Subdienstleister blockieren. Erläuterung Ein Dienstleister gilt als unzuverlässig, wenn zukünftig mit Verstößen gegen die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität durch ihn zu rechnen ist (d.h. eine Prognose der Vertrauenswürdigkeit). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn erhebliche Verstöße gegen die Schutzziele bereits durch ihn begangen wurden oder Anzeichen dafür vorliegen, dass bei einer weiteren Verwendung mit solchen Verstößen zu rechnen ist. Beispielsweise kann dies eintreten, wenn die Verwendung des DNS-Servers eines wirtschaftlichen Konkurrenten diesem die schützenswerten Adressen von der Institution besuchter Internetseiten ausliefert oder eine Behörde Software mit Internetzugriff einsetzen möchte, die jedoch von einem Hersteller stammt, dessen Hauptsitz in einem öffentlich für politische Spionage bekannten Staat liegt. Dies kann durch eine Liste blockierter Vertragspartner umgesetzt werden. Eine Umsetzung für Subdienstleister kann z.B. durch die Benennung autorisierter Subdienstleister, oder die Weitergabe von Kriterien für Subdienstleister an den Dienstleister erfolgen.
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DLS.3.6 Portabilität
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Dienstleistersteuerung für Outsourcing KANN die Portabilität des ausgelagerten Prozesses [regelmäßig] überprüfen. Erläuterung Hierunter ist zu verstehen, dass regelmäßig ein Test durchgeführt wird, bei dem die Funktionsfähigkeit des ausgelagerten (Teil-) Prozesses in einer Umgebung, die nicht bei diesem Dienstleister liegt, überprüft wird. Ziel ist es sicherzustellen, dass der Prozess bei einem Ausfall des Dienstleisters an anderer Stelle zeitnah gestartet werden kann.
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1.1 Odkazy
1.2 Identifikované požadavky
1.3 Související regulace
2. Identifikované požadavky
Požadavky
| Zdroj |
Požadavek |
3. Související regulace
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