+GEB.3 Physischer Zutritt
---+GEB.3.1 Überwachung von Zutrittspunkten
------+GEB.3.1.1 Videoüberwachung
------+GEB.3.1.2 Überprüfung mitgeführter Gegenstände
---+GEB.3.2 Anmelde- und Empfangsbereiche
---+GEB.3.3 Authentifizierung vor Zutritt
------+GEB.3.3.1 Zugangskontrollanlage
------+GEB.3.3.2 Dokumentation von Zutritten
------+GEB.3.3.3 Besucheranmeldung
---+GEB.3.4 Berechtigungsmarkierung
---+GEB.3.5 Einbruchhemmung
---+GEB.3.6 Einbruchmeldeanlagen
---+GEB.3.7 Kontrolle der Zutrittskontrolle

GEB.3 Physischer Zutritt

1. Přehled

Název Standard
GEB.3.1 Überwachung von Zutrittspunkten

Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Zutrittspunkte auf unbefugte Zutritte überwachen.

Erläuterung

Eine kontinuierliche Überwachung der Zugangsmöglichkeiten, z.B. verschlossener Türen und Fenster an der Gebäudeaußenseite, verhindert, dass sich Unbefugte Zutritt verschaffen. Der hierzu erforderliche Personalbedarf hängt von Gebäudegröße und Schutzbedarf ab. Um den für eine kontinuierliche Überwachung erforderlichen Personalbedarf wirtschaftlich zu decken ist es zweckmäßig, Unterstützungssysteme wie Videokameras oder Einbruchsalarme einzusetzen. Die Umsetzung kann z.B. erfolgen durch Umzäunung, Kameraüberwachung, Bewegungsmelder und einen Wachdienst.

GEB.3.2 Anmelde- und Empfangsbereiche

Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Anmelde- und Empfangsbereiche installieren.

Erläuterung

Die Einrichtung definierter Anmelde- und Empfangsbereiche dient der Kontrolle des physischen Zugangs zum Standort. Diese Bereiche können als erste Verteidigungslinie fungieren, indem sie einen klaren Trennpunkt zwischen öffentlichen und geschützten Zonen etablieren. Durch die strukturierte Implementierung solcher Bereiche können unbefugte Zutritte vermieden werden, die andernfalls zu Sicherheitsverletzungen führen könnten. Ein fehlendes oder unzureichendes Empfangsmanagement könnte beispielsweise dazu führen, dass nicht autorisierte Personen unkontrolliert Zugang zu sensiblen Bereichen erhalten, vertrauliche Dokumente einsehen, Firmengeheimnisse entwenden oder sogar physische Sabotageakte durchführen. Bei der Umsetzung können verschiedene Ansätze verfolgt werden, die je nach Institution und sonstigen angewendeten Sicherheitsanforderungen variieren. Der Anmeldebereich kann mit einem digitalen Besuchermanagementsystem ausgestattet werden, welches die Authentifizierung und Registrierung von Besuchern erleichtert und eine lückenlose Dokumentation ermöglicht. Ergänzend hierzu kann die räumliche Gestaltung durch klare Beschilderung, bauliche Trennung mittels Schranken oder Drehkreuzen sowie die strategische Positionierung des Empfangsbereichs optimiert werden. Zudem kann die Schulung des Empfangspersonals in Sicherheitsprotokollen und die Einführung von Besucherausweisen mit temporären Zugriffsrechten die Effektivität dieser Sicherheitsmaßnahme verstärken. Die Integration mit anderen Sicherheitssystemen wie Videoüberwachung oder elektronischen Zutrittskontrollsystemen kann ebenfalls in Betracht gezogen werden, um ein umfassendes Sicherheitskonzept zu gewährleisten.

GEB.3.3 Authentifizierung vor Zutritt

Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE Zutritte im Einklang mit den Festlegungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements authentifizieren.

Erläuterung

Der Zweck der Authentifizierung von Zutritten liegt in der grundlegenden Absicherung physischer Zugänge gegen unbefugte Nutzung. Dies kann verhindern, dass Unbefugte Zugang zu sensiblen Bereichen oder Informationen erhalten. Ohne angemessene Zutrittskontrolle könnte beispielsweise ein nicht autorisierter Besucher in einen Serverraum gelangen und dort Hardware manipulieren, Datenträger entwenden oder Netzwerkkabel umstecken. Ebenso könnte ein ehemaliger Mitarbeiter ohne wirksame Authentifizierung weiterhin auf Systeme zugreifen und vertrauliche Daten entwenden oder geschäftskritische Informationen kompromittieren. Bei der Umsetzung kann ein mehrstufiger Ansatz verfolgt werden, der verschiedene Authentifizierungsfaktoren kombiniert: Wissen (z.B. PIN-Codes, Passwörter), Besitz (z.B. Chipkarten, Tokens, Schlüssel) und biometrische Merkmale (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung). Die Stärke der Authentifizierung kann dabei an die Schutzbedürftigkeit des zu schützenden Bereichs angepasst werden – für hochsensible Bereiche können Zwei- oder Mehr-Faktor-Authentifizierungen implementiert werden. Als ergänzende Maßnahme kann ein Monitoring der Zutrittsereignisse eingerichtet werden, das ungewöhnliche Zugriffsversuche erkennt und meldet. Zudem kann die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Zutrittsberechtigungen dazu beitragen, dass nur aktuell berechtigte Personen Zugang erhalten. Die Formulierung "im Einklang mit den Festlegungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik IDM festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist.

GEB.3.4 Berechtigungsmarkierung

Gebäudemanagement für Nutzende von Standorten KANN zum Tragen von gut sichtbaren Berechtigungsmarkierungen innerhalb des Sicherheitsperimeters anweisen.

Erläuterung

Unter Berechtigungsmarkierungen sind physische Kennzeichen wie Ausweise, Badges, Namensschilder oder Kartenhalter zu verstehen, die eine eindeutige Zuordnung einer Person zu ihrer Zugangsberechtigung ermöglichen. Sie können zudem farblich, mit Fotos oder Barcodes gestaltet sein, um unterschiedliche Zutrittsrechte auf einfache Weise erkennbar zu machen. Der Sinn einer solchen Vorgabe liegt darin, dass unbefugte Personen leichter auffallen und damit potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt werden. So könnte ein Vorfall entstehen, wenn sich Unbefugte unbemerkt Zutritt zu kritischen Bereichen verschaffen, indem sie sich in einer Gruppe mit berechtigten Personen bewegen. Dagegen kann eine sichtbare Berechtigungsmarkierung helfen, Anomalien rasch zu erkennen und eine unauffällige, aber effektive Zugangskontrolle im Alltag zu unterstützen. Dies gilt sowohl für Mitarbeitende als auch für Besuchende. Für die Umsetzung kann eine Institution beispielsweise darauf achten, dass Markierungen gut sichtbar an Kleidung oder einem Schlüsselband getragen werden können. Sie kann auch unterschiedliche Farbkennungen nutzen, um klar zwischen Besuchenden, Dienstleistern und Mitarbeitenden zu unterscheiden. Für Besuche kann ein einfaches Verfahren eingeführt werden, mit dem Besuchende beim Betreten des Gebäudes ein temporäres Ausweisdokument erhalten, das bei Verlassen wieder zurückzugeben ist. Um die Akzeptanz zu erhöhen, kann das Gebäudemanagement praktikable Trageoptionen wie Clips, Lanyards oder magnetische Halterungen bereitstellen, die den Alltag nicht behindern.

GEB.3.5 Einbruchhemmung

Gebäudemanagement für Standorte KANN einbruchhemmende Bauteile nach [einer entsprechenden Norm] installieren.

Erläuterung

Befinden sich am Standort Assets oder Geschäftsprozesse mit erhöhtem Schutzbedarf, so ist es sinnvoll, diese auch gegen hartnäckigere Einbruchsversuche zu schützen, z.B. größere Serverräume oder Datenträgerarchive, sowie Standorte im Fokus der Öffentlichkeit oder von ideologischen Gewalttätern. Die passenden Maßnahmen richten sich nach dem Risikoprofil der zu schützenden Assets, sowie der potenziellen Täter. So kann der Einbau rundum einbruchsicherer Bauteile wie Wände und Türen nach DIN EN 1627 RC3 oder besser sinnvoll sein. Für massive Bedrohungen von Außen bieten sich Poller oder hydraulische Straßensperren, ausgelegt für ein bestimmtes Gewicht bei einer bestimmten Geschwindigkeit, an. Die Anforderung ist auch dann erfüllt, wenn der Standort bereits von Dritten nach Normen wie DIN EN 1627 RC3 erbaut und abgenommen wurde.

GEB.3.6 Einbruchmeldeanlagen

Gebäudemanagement für Standorte KANN Einbrüche nach [einer entsprechenden Norm] überwachen.

Erläuterung

Für Standorte mit erhöhtem Schutzbedarf ist eine Einbruchmeldeanlage sinnvoll. Die Anforderung gilt erst dann als umgesetzt, wenn alle vorhandenen Türen, Fenster und sonstige geschützte Öffnungen über die Einbruchmeldeanlage auf Verschluss, Verriegelung und Durchbruch überwacht werden.

GEB.3.7 Kontrolle der Zutrittskontrolle

Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE die angewendeten Zutrittskontrollmaßnahmen [regelmäßig] überprüfen.

Erläuterung

Die Funktionsfähigkeit von Zugangkontrollen wie Wachdiensten und Schließanlagen ist essenziell, um den Zutritt Unbefugter wirksam verhindern zu können. Regelmäßige Überprüfungen können beispielsweise durch angekündigte oder unangekündigte Rundgänge, die stichprobenartige Auswertung von Kameraaufzeichnungen und Logbüchern oder die Analyse verschiedener Kennzahlen erfolgen.

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související regulace

2. Identifikované požadavky

Požadavky
Zdroj Požadavek

3. Související regulace

Regulace
Zdroj Regulace