+SENS.9 Mobiles Arbeiten
---+SENS.9.1 Verarbeitung in der Öffentlichkeit
---+SENS.9.2 Vorsicht vor Mithören
---+SENS.9.3 Verwahrung außer Haus
---+SENS.9.4 Mobile Arbeit mit Dokumenten
---+SENS.9.5 Mitnahme zur mobilen Arbeit
---+SENS.9.6 Mitnahme ins Ausland
---+SENS.9.7 Reise- und Sicherheitshinweise
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SENS.9 Mobiles Arbeiten
1. Přehled
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Standard |
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SENS.9.1 Verarbeitung in der Öffentlichkeit
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE gegen die Verarbeitung von vertraulichen Informationen in der Öffentlichkeit sensibilisieren. Erläuterung Die Anforderung zielt darauf ab, das Risiko unbeabsichtigter Informationsabflüsse in öffentlichen Räumen zu reduzieren. Ohne entsprechende Aufmerksamkeit könnte etwa ein unbefugter Dritter vertrauliche Daten über die Schulter mitlesen, Fotos von Bildschirmen aufnehmen oder Gesprächsinhalte mithören, was im schlimmsten Fall zu Identitätsdiebstahl oder geschäftsschädigender Weitergabe von Insiderinformationen führen könnte. Unachtsamkeit könnte dabei z.B. einen Verstoß gegen Arbeitsanweisungen und das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) darstellen. Im vorliegenden Kontext bedeutet „öffentliche Verarbeitung“ die Nutzung mobiler Geräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones in frei zugänglichen Umgebungen, in denen unbekannte Personen mitlesen oder mithören könnten, zum Beispiel in Verkehrsmitteln, Cafés, Flughäfen oder Co-Working-Spaces. Zudem helfen Schutzmaßnahmen wie das Sitzen mit dem Rücken zur Wand oder die Verwendung von Displayschutzfolien und abdeckenden Kopfhörern.
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SENS.9.2 Vorsicht vor Mithören
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE gegen das Abhören von Gesprächen beim mobilen Arbeiten sensibilisieren. Erläuterung Das Abhören von Gesprächen bezeichnet im Kontext des mobilen Arbeitens das unbefugte Mithören vertraulicher oder sensibler Inhalte durch Dritte, sei es absichtlich (z. B. durch Spionage) oder unbeabsichtigt (z. B. durch zufällige Umstehende). Mobiles Arbeiten ist das Arbeiten an Orten außerhalb der Kontrolle der Institution, wie z. B. im Homeoffice, auf Reisen oder in öffentlichen Bereichen. Ohne entsprechende Vorsicht könnte die Preisgabe geschäftsrelevanter Daten über Produkte, interne Strategien oder persönliche Informationen erfolgen, was im schlimmsten Fall zu wirtschaftlichen Schäden oder Reputationsverlust führen könnte. Das betrifft insbesondere Anrufe und Videokonferenzen. Hierbei hilft es, Gespräche mit vertraulichem Inhalt nach Möglichkeit in geschützte Räume zu verlagern oder, falls dies nicht möglich ist, ihre Sprache bewusst zu kodieren bzw. zu abstrahieren. Technische Hilfsmittel wie Headsets mit Geräuschunterdrückung können die Verständlichkeit für autorisierte Gesprächspartner verbessern, während Umstehende weniger Details wahrnehmen. Auch einfache Verhaltenshinweise wie das Abwenden vom Publikumsverkehr, die Wahl einer Sitzposition mit Abstand zu anderen Personen oder die Nutzung digitaler Chatkanäle anstelle mündlicher Gespräche in unsicheren Umgebungen kann das Risiko verringern.
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SENS.9.3 Verwahrung außer Haus
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zur Verwahrung von IT-Systemen und Datenträgern beim mobilen Arbeiten anweisen. Erläuterung Die Verwahrung von IT-Systemen und Datenträgern bedeutet, diese so zu sichern, dass sie nicht unbeabsichtigt verloren gehen, beschädigt oder unbefugt eingesehen werden können. An mobilen Arbeitsplätzen ist das Risiko eines Zugriffs Unbefugter oder Verlustes typischerweise höher als in Bürogebäuden. Dagegen hilft es, alle Hardware und Dokumente so aufzubewahren, dass unbefugter Zugang und unberechtigter Zugriff verhindert wird. Hierzu können z.B. Koffer mit Schloss oder Hotelsafes genutzt werden. Eine regelmäßige Überprüfung dieser Maßnahmen wird empfohlen.
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SENS.9.4 Mobile Arbeit mit Dokumenten
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE über den sicheren Umgang mit analogen Dokumenten beim mobilen Arbeiten sensibilisieren. Erläuterung Unter analogen Dokumenten sind hier alle physischen Informations- und Datenträger wie Ausdrucke, Notizbücher oder Verträge zu verstehen, die sensible oder vertrauliche Inhalte enthalten. Unbeaufsichtigte oder ungeschützte Dokumente könnten unterwegs leicht verloren gehen oder in unbefugte Hände gelangen, was zu ungewollter Preisgabe interner Informationen führt. Daher ist es sinnvoll (1) Unterlagen unterwegs stets in verschließbaren Taschen oder Mappen zu transportieren und so vor unbefugtem Zugriff zu schützen, (2) beim Arbeiten außerhalb der Institution nur die wirklich notwendigen Ausdrucke mitzunehmen und alle übrigen Dokumente in gesicherten Ablagen zu belassen. (3) Papierstapel durch neutrale Umschläge abzudecken oder in blickdichten Aktenhüllen mitzuführen, sodass neugierige Blicke verhindert werden, (4) temporäre Notizen nach Gebrauch einer sicheren Vernichtung zuzuführen, etwa durch mobile Reißwolf-Lösungen oder durch Rückgabe an eine zentrale Aktenvernichtung. Auch für mitgenommene analoge Dokumente gelten zudem die Regelungen und Verfahren zum Löschen und Vernichten.
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SENS.9.5 Mitnahme zur mobilen Arbeit
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE gegen die Mitnahme nicht erforderlicher IT-Systeme und Datenträger sensibilisieren. Erläuterung Außerhalb der Institution sind die Möglichkeiten zum Schutz von IT-Systemen und Daten geringer. Es ist daher ratsam, die mitgenommenen Geräte und Dokumente auf das erforderliche Maß zu beschränken und stattdessen nach der Rückkehr intern weiter daran zu arbeiten. Welche IT-Systeme und Datenträger erforderlich sind, ergibt sich aus der Festlegung erlaubter Datenlokationen sowie den Aufgaben der Nutzenden.
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SENS.9.6 Mitnahme ins Ausland
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Sensibilisierung für Nutzende KANN die Mitnahme nicht erforderlicher IT-Systeme und Datenträger bei Auslandsreisen untersagen. Erläuterung Auf Auslandsreisen ist das Risiko für Spionage erhöht und der Rechtsschutz für Betroffene typischerweise geringer, insbesondere im EU-Ausland. Es ist daher ratsam, die mitgenommenen Geräte und sensiblen Informationen auf das für das Geschäft erforderliche Mindestmaß zu beschränken und stattdessen nach der Rückkehr an einem besser geschützten Standort weiter daran zu arbeiten. Welche IT-Systeme und Datenträger erforderlich sind, ergibt sich aus der Festlegung erlaubter Datenlokationen sowie den Aufgaben der Nutzenden. Ist die Nutzung von Informationen oder Assets der Institution im Ausland nicht vorgesehen (vgl. Anforderung Datenlokationen), dann ist die Anforderung entbehrlich.
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SENS.9.7 Reise- und Sicherheitshinweise
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zu Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes bei Auslandsreisen ins außereuropäische Ausland sensibilisieren. Erläuterung Dies kann dazu beitragen, frühzeitig potenzielle Gefahren zu erkennen und das Verhalten an die spezifischen Risiken des Ziellandes anzupassen. Dies umfasst unter anderem Hinweise zu politischen Unruhen, Naturkatastrophen, Kriminalitätslagen oder besonderen Einreise- und Sicherheitsbestimmungen. Ohne solche Kenntnisse könnten Reisende unvorbereitet in Situationen geraten, in denen dienstliche Geräte kompromittiert werden, wenn unsichere Netzwerke genutzt werden. Ebenso könnten fehlende Kenntnisse über lokale Gesetze dazu führen, dass mitgeführte elektronische Geräte bei der Einreise beschlagnahmt oder inspiziert werden. Sinnvoll ist es, sich vor der Arbeitsreisen in das außereuropäische Ausland über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise beim [Auswärtigen Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) zu informieren. Ist die Nutzung von Informationen oder Assets der Institution im Ausland nicht vorgesehen (vgl. Anforderung Datenlokationen), dann ist die Anforderung entbehrlich.
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1.1 Odkazy
1.2 Identifikované požadavky
1.3 Související regulace
2. Identifikované požadavky
Požadavky
| Zdroj |
Požadavek |
3. Související regulace
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