+NOT.3 Notfallvorsorge
---+NOT.3.1 Wiederanlaufplan
---+NOT.3.2 Geschäftsfortführungsplan
---+NOT.3.3 Sensibilisierung zum Vorgehen im Notfall
---+NOT.3.4 Funktionstest
---+NOT.3.5 Ausweich-Telekommunikation
---+NOT.3.6 Sicherheitsmechanismen

NOT.3 Notfallvorsorge

1. Přehled

Název Standard
NOT.3.1 Wiederanlaufplan

Notfallplanung SOLLTE einen Wiederanlaufplan für zeitkritische Systeme und Anwendungen dokumentieren.

Erläuterung

Ein Wiederanlaufplan legt fest, wie eine ausgefallene (IT)-Ressource auf ein vorgesehenes Notbetriebsniveau innerhalb einer Wiederanlaufzeit durch Notfallteams zur Verfügung gestellt wird. Besteht ein BCMS, dann werden die kritischen Ressourcen innerhalb der Business Impact Analyse identifiziert und in dieser entsprechende Wiederanlaufzeiten festgelegt. Die ausgewählten BC-Strategien des BCMS bieten ferner den Rahmen für die Wiederanlaufplanung. Besteht kein BCMS, dann können die zeitkritischen IT-Ressourcen anhand der Schutzbedarfsfeststellung (erhöhter Schutzbedarf in der Verfügbarkeit) identifiziert werden. Die Wiederanlaufzeit kann dann nur grob anhand der Ergebnisse der Informationssicherheitseinstufung geschätzt werden. Zeitkritisch sind IT-Systeme und Anwendungen genau dann, wenn ihre fortlaufende Verfügbarkeit für die Aufrechterhaltug des Geschäftsbetriebes auch im Notfall zwingend erforderlich ist. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 12 Wiederanlauf- und Wiederherstellungsplanung (AS) entnommen werden.

NOT.3.2 Geschäftsfortführungsplan

Notfallplanung KANN einen Geschäftsfortführungsplan für zeitkritische Geschäftsprozesse dokumentieren.

Erläuterung

Ein Geschäftsfortführungsplan (GFP) legt fest, wie ein Geschäftsprozess in einem Notfall in einem Notbetrieb durchgeführt wird. Der Notbetrieb weicht in der Regel vom Normalbetrieb ab, z.B. indem ein geringes Geschäftsniveau (Notbetriebsniveau) angesetzt wird und/oder abweichende Ressourcen eingesetzt werden. Abweichende Ressourcen könnten darin bestehen, dass ein zuvor digital unterstützter Prozess wieder analog durchgeführt wird. Geschäftsfortführungspläne liegen in der grundlegenden Verantwortung eines BCMS und sind daher im Rahmen des ISMS nur optional. Die Ausgestaltung, Planung und näheren Anforderungen der Geschäftsfortführung werden in der Regel im Rahmen des BCMS durchgeführt. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 11 Geschäftsfortführungsplanung (R+AS) entnommen werden.

NOT.3.3 Sensibilisierung zum Vorgehen im Notfall

Notfallplanung für Nutzende SOLLTE zur Vorgehensweise in Notfällen und Krisen sensibilisieren.

Erläuterung

Eine Sensibilisierung für die Vorgehensweise in Notfällen und Krisen (Contingency Training) stellt sicher, dass alle zuständigen Stellen ihre Aufgaben bei einem Schadensereignis kennen. Zweckmäßig ist es, die Detailtiefe der Sensibilisierung auf die unterschiedlichen Aufgaben bei einem Schadensereignis zuzuschneiden. Beispielsweise genügt es für manche Mitarbeitenden zu wissen, welche Erreichbarkeit bei einem Schadensereignis von ihnen erwartet wird.

NOT.3.4 Funktionstest

Notfallplanung KANN die tatsächliche Funktionstüchtigkeit von Notfallplänen [regelmäßig] überprüfen.

Erläuterung

Eine regelmäßige Überprüfung hilft zu erkennen, ob die verschiedenen Notfallpläne (z. B. Wiederanlaufplan, Geschäftsfortführungsplan) und Notbetriebsressourcen tatsächlich funktionieren und die Zuständigen die Verfahrensweisen beherrschen. Mit der tatsächlichen Funktionstüchtigkeit ist gemeint, dass nicht nur die Aktualität der Pläne theoretisch betrachtet wird, sondern soweit möglich auch die konkreten Ressourcen geprüft werden (z.B. laufen die Meldewege wie vorgesehen, lassen sich Ausfallleitungen aktivieren, sind Ersatzgeräte nutzbar). Ist hierzu noch nicht die erforderliche Reife erlangt, können in einem ersten Schritt Planbesprechungen, die nur virtuell einen Plan überprüfen, eingesetzt werden. Nähere Informationen können dem BSI-Standard 200-4 Kapitel 13.9 Funktionstest (R optional +AS) und 13.5 Planbesprechung (R optional +AS) entnommen werden.

NOT.3.5 Ausweich-Telekommunikation

Notfallplanung SOLLTE Ausweich-Telekommunikationsdienste verankern.

Erläuterung

„Ausweich-Telekommunikationsdienste“ sind alternative, im Notfall nutzbare Kommunikationswege oder -infrastrukturen, die den Fortbestand kritischer Kommunikationsprozesse gewährleisten können, wenn die primären Dienste kompromittiert oder ausgefallen sind (out-of-band communication). Der Sinn und Zweck der Regelung liegt nicht nur darin, den Informationsaustausch kritischer Geschäftsprozesse im Notfall sicherzustellen, sondern dient auch der sicherheitsbezogenen Koordination und Entscheidungsfindung bei schwerwiegenden Störungen oder Angriffen, etwa bei Ausfällen von Festnetz- oder VoIP-Diensten durch technische Defekte, Naturereignisse oder Cyberangriffe. Eine unzureichende Vorsorge könnte dazu führen, dass im Krisenfall keine Lageabstimmung, Notfallkommunikation oder Meldung an Sicherheitsbehörden möglich ist, oder dass Angreifer die eingeleiteten Gegenmaßnahmen über bereits kompromittierte Dienste mitlesen. Ausweich-Telekommunikationsdienste können z.B. über den Anschluss anderer Anbieter, Mobilfunk oder Satellitenanschlüsse umgesetzt werden. Hierbei ist sowohl an den Netzanschluss kritischer IT-Systeme als auch an die Erreichbarkeit der im Notfall zuständigen Mitarbeiter und Dienstleister zu denken.

NOT.3.6 Sicherheitsmechanismen

Notfallplanung SOLLTE alternative Sicherheitsmechanismen , die in Notfällen greifen, verankern.

Erläuterung

In Notfällen besteht das Risiko, dass manche Sicherheitsvorkehrungen nicht zur Verfügung stehen. Alternative oder ergänzende Sicherheitsvorkehrungen können in Notfällen helfen die Balance zwischen Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit aufrechtzuerhalten (z.B. Einmalpasswörter, die in einem Safe hinterlegt werden). Hierbei ist insbesondere daran zu denken, dass alternative Sicherheitsvorkehrungen nicht die im Normalbetrieb verwendeten Sicherheitsvorkehrungen untergraben.

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související regulace

2. Identifikované požadavky

Požadavky
Zdroj Požadavek

3. Související regulace

Regulace
Zdroj Regulace