+Artikel 11 (1b)

Artikel 11 (1b)

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die bei Verstößen gegen Artikel 5d zu verhängenden Sanktionen Folgendes umfassen:

a) 

im Fall einer juristischen Person maximale Geldbußen von mindestens 10 % des jährlichen Gesamtnettoumsatzes der juristischen Person im vorangegangenen Geschäftsjahr;

b) 

im Fall einer natürlichen Person Geldbußen mit einem Höchstbetrag von mindestens 5 000 000  EUR bzw. in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, dem Gegenwert in der Landeswährung am 8. April 2024.

Für die Zwecke des Buchstabens a dieses Absatzes ist der maßgebliche Umsatz für den Fall, dass es sich bei der juristischen Person um ein Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens im Sinne von Artikel 2 Nummer 9 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 7 ) oder eines sonstigen Unternehmens, das tatsächlich einen beherrschenden Einfluss auf diese juristische Person ausübt, handelt, der Umsatz, der sich aus dem konsolidierten Abschluss des obersten Mutterunternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr ergibt.

1. Přehled

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Název Regulace

1.1 Odkazy

1.2 Identifikované požadavky

1.3 Související standardy

2. Identifikované požadavky

Požadavky
Zdroj Požadavek

3. Související standardy

Standardy
Zdroj Požadavek
  • Builddate: 08.04.2024 00:00:00 -Doknr: CELEX:32012R0260
  • EULAW_DE -

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