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+Artikel 37 (2) |
Artikel 37 (2)Die Interessengruppe Versicherung und Rückversicherung setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen. Zu diesen Mitgliedern gehören:
a)
13 Mitglieder, die in ausgewogenem Verhältnis Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler, die in der Union tätig sind, vertreten, davon vertreten drei Mitglieder genossenschaftliche Versicherungen oder Rückversicherungen beziehungsweise Versicherungsvereine oder Rückversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
b)
13 Mitglieder, die Vertreter der Beschäftigten von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittlern, die in der Union tätig sind, sowie Verbraucher, Nutzer von Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen, Vertreter von KMU und Vertreter einschlägiger Berufsverbände vertreten, und
c)
vier Mitglieder, die renommierte unabhängige Wissenschaftler sind. 1. Přehled
1.1 Odkazy1.2 Identifikované požadavky1.3 Související standardy2. Identifikované požadavky
3. Související standardy
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