+ISMS.1 Sicherheitsmanagement
---+ISMS.1.G1 Fehlende persönliche Verantwortung im Sicherheitsprozess
---+ISMS.1.G2 Mangelnde Unterstützung durch die Institutionsleitung
---+ISMS.1.G3 Unzureichende strategische und konzeptionelle Vorgaben
---+ISMS.1.G4 Unzureichende oder fehlgeleitete Investitionen
---+ISMS.1.G5 Unzureichende Durchsetzbarkeit von Sicherheitsmaßnahmen
---+ISMS.1.G6 Fehlende Aktualisierung im Sicherheitsprozess
---+ISMS.1.G7 Verstoß gegen gesetzliche Regelungen und vertragliche Vereinbarungen
---+ISMS.1.G8 Störung der Geschäftsabläufe aufgrund von Sicherheitsvorfällen
---+ISMS.1.G9 Unwirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen durch unzureichendes Sicherheitsmanagement
---+ISMS.1.A1 Übernahme der Gesamtverantwortung für Informationssicherheit durch die Leitung (B) [Institutionsleitung]
---+ISMS.1.A2 Festlegung der Sicherheitsziele und -strategie (B) [Institutionsleitung]
---+ISMS.1.A3 Erstellung einer Leitlinie zur Informationssicherheit (B) [Institutionsleitung]
---+ISMS.1.A4 Benennung eines oder einer Informationssicherheitsbeauftragten (B) [Institutionsleitung]
---+ISMS.1.A5 Vertragsgestaltung bei Bestellung eines oder einer externen Informationssicherheitsbeauftragten (B) [Institutionsleitung]
---+ISMS.1.A6 Aufbau einer geeigneten Organisationsstruktur für Informationssicherheit (B) [Institutionsleitung]
---+ISMS.1.A7 Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen (B)
---+ISMS.1.A8 Integration der Mitarbeitenden in den Sicherheitsprozess (B) [Vorgesetzte]
---+ISMS.1.A9 Integration der Informationssicherheit in organisationsweite Abläufe und Prozesse (B) [Institutionsleitung]
---+ISMS.1.A10 Erstellung eines Sicherheitskonzepts (S)
---+ISMS.1.A11 Aufrechterhaltung der Informationssicherheit (S)
---+ISMS.1.A12 Management-Berichte zur Informationssicherheit (S) [Institutionsleitung]
---+ISMS.1.A13 Dokumentation des Sicherheitsprozesses (S)
---+ISMS.1.A15 Wirtschaftlicher Einsatz von Ressourcen für Informationssicherheit (S)
---+ISMS.1.A16 Erstellung von zielgruppengerechten Sicherheitsrichtlinien (H)
---+ISMS.1.A17 Abschließen von Versicherungen (H)

ISMS.1 Sicherheitsmanagement

Einleitung

Mit (Informations-)Sicherheitsmanagement wird die Planungs-, Lenkungs- und Kontrollaufgabe bezeichnet, die erforderlich ist, um einen durchdachten und wirksamen Prozess zur Herstellung von Informationssicherheit aufzubauen und kontinuierlich umzusetzen. Ein funktionierendes Sicherheitsmanagement muss in die existierenden Managementstrukturen jeder Institution eingebettet werden. Daher ist es praktisch nicht möglich, eine für jede Institution unmittelbar anwendbare Organisationsstruktur für das Sicherheitsmanagement anzugeben. Vielmehr werden häufig Anpassungen an spezifische Gegebenheiten erforderlich sein.

Zielsetzung

Ziel dieses Bausteins ist es aufzuzeigen, wie ein funktionierendes Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) eingerichtet und im laufenden Betrieb weiterentwickelt werden kann. Der Baustein beschreibt dazu Schritte eines systematischen Sicherheitsprozesses und gibt Anleitungen zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein ISMS.1 Sicherheitsmanagement ist auf den Informationsverbund einmal anzuwenden.

Der Baustein baut auf den BSI-Standards 200-1 „Managementsysteme für Informationssicherheit“ und 200-2 „IT-Grundschutz-Methodik“ auf. Er fasst daraus die wichtigsten Aspekte zum Sicherheitsmanagement zusammen.

In der Institution sollten regelmäßig Sicherheitsrevisionen durchgeführt werden. Ausführliche Anforderungen dazu sind nicht in diesem Baustein, sondern im Baustein DER 3.1 Audits und Revisionen zu finden. Außerdem sollten alle Mitarbeitenden der Institution sowie alle relevanten Externen systematisch und zielgruppengerecht zu Sicherheitsrisiken sensibilisiert und zu Fragen der Informationssicherheit geschult werden. Ausführliche Anforderungen dazu sind im Baustein ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit zu finden.

Dieser Baustein behandelt ebenso keine spezifischen Aspekte zu Personal oder zum Bereich Organisation. Diese Anforderungen werden in den Bausteinen ORP.2 Personal bzw. ORP.1 Organisation behandelt.

Wissenswertes

Der BSI-Standard 200-1 definiert allgemeine Anforderungen an ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS). Er ist außerdem kompatibel zum ISO-Standard 27001 und berücksichtigt die Empfehlungen vieler anderer ISO-Standards.

Der BSI-Standard 200-2 bildet die Basis der bewährten BSI-Methodik zum Aufbau eines soliden Informationssicherheitsmanagements (ISMS). Er etabliert drei neue Vorgehensweisen bei der Umsetzung des IT-Grundschutzes. Aufgrund der ähnlichen Struktur der beiden Standards 200-1 und 200-2 können Anwendende sich gut in beiden Dokumenten zurechtfinden.

Die ISO/IEC 27000 (Information security management systems - Overview and vocabulary) gibt einen Überblick über Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS) und über die Zusammenhänge der verschiedenen Normen der ISO/IEC 2700x-Familie. Hier finden sich außerdem die grundlegenden Begriffe und Definitionen für ISMS.

Die ISO/IEC 27001 (Information security management systems - Requirements) ist eine internationale Norm zum Management von Informationssicherheit, die auch eine Zertifizierung ermöglicht.

Die ISO/IEC 27002 (Code of practice for information security controls) unterstützt bei der Auswahl und Umsetzung von den in der ISO/IEC 27001 beschriebenen Maßnahmen, um ein funktionierendes Sicherheitsmanagement aufzubauen und in der Institution zu verankern.

1. Oversigt

Titel Standard
ISMS.1.A1 Übernahme der Gesamtverantwortung für Informationssicherheit durch die Leitung (B) [Institutionsleitung]

Die Institutionsleitung MUSS die Gesamtverantwortung für Informationssicherheit in der Institution übernehmen. Dies MUSS für alle Beteiligten deutlich erkennbar sein. Die Institutionsleitung MUSS den Sicherheitsprozess initiieren, steuern und kontrollieren. Die Institutionsleitung MUSS Informationssicherheit vorleben.

Die Institutionsleitung MUSS die Zuständigkeiten für Informationssicherheit festlegen. Die zuständigen Mitarbeitenden MÜSSEN mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet werden.

Die Institutionsleitung MUSS sich regelmäßig über den Status der Informationssicherheit informieren lassen. Insbesondere MUSS sich die Institutionsleitung über mögliche Risiken und Konsequenzen aufgrund fehlender Sicherheitsmaßnahmen informieren lassen.

ISMS.1.A2 Festlegung der Sicherheitsziele und -strategie (B) [Institutionsleitung]

Die Institutionsleitung MUSS den Sicherheitsprozess initiieren und etablieren. Dafür MUSS die Institutionsleitung angemessene Sicherheitsziele sowie eine Strategie für Informationssicherheit festlegen und dokumentieren. Es MÜSSEN konzeptionelle Vorgaben erarbeitet und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den ordnungsgemäßen und sicheren Umgang mit Informationen innerhalb aller Geschäftsprozesse des Unternehmens oder Fachaufgaben der Behörde zu ermöglichen.

Die Institutionsleitung MUSS die Sicherheitsstrategie und die Sicherheitsziele tragen und verantworten. Die Institutionsleitung MUSS die Sicherheitsziele und die Sicherheitsstrategie regelmäßig dahingehend überprüfen, ob sie noch aktuell und angemessen sind und wirksam umgesetzt werden können.

ISMS.1.A3 Erstellung einer Leitlinie zur Informationssicherheit (B) [Institutionsleitung]

Die Institutionsleitung MUSS eine übergeordnete Leitlinie zur Informationssicherheit verabschieden. Diese MUSS den Stellenwert der Informationssicherheit, die Sicherheitsziele, die wichtigsten Aspekte der Sicherheitsstrategie sowie die Organisationsstruktur für Informationssicherheit beschreiben. Für die Sicherheitsleitlinie MUSS ein klarer Geltungsbereich festgelegt sein. In der Leitlinie zur Informationssicherheit MÜSSEN die Sicherheitsziele und der Bezug der Sicherheitsziele zu den Geschäftszielen und Aufgaben der Institution erläutert werden.

Die Institutionsleitung MUSS die Leitlinie zur Informationssicherheit allen Mitarbeitenden und sonstigen Mitgliedern der Institution bekannt geben. Die Leitlinie zur Informationssicherheit SOLLTE regelmäßig aktualisiert werden.

ISMS.1.A4 Benennung eines oder einer Informationssicherheitsbeauftragten (B) [Institutionsleitung]

Die Institutionsleitung MUSS einen oder eine ISB benennen. Der oder die ISB MUSS die Informationssicherheit in der Institution fördern und den Sicherheitsprozess mitsteuern und koordinieren.

Die Institutionsleitung MUSS den oder die ISB mit angemessenen Ressourcen ausstatten. Die Institutionsleitung MUSS dem oder der ISB die Möglichkeit einräumen, bei Bedarf direkt an sie selbst zu berichten.

Der oder die ISB MUSS bei allen größeren Projekten sowie bei der Einführung neuer Anwendungen und IT-Systeme frühzeitig beteiligt werden.

ISMS.1.A5 Vertragsgestaltung bei Bestellung eines oder einer externen Informationssicherheitsbeauftragten (B) [Institutionsleitung]

Die Institutionsleitung MUSS einen externen oder eine externe ISB bestellen, wenn die Rolle des oder der ISB nicht durch einen internen Mitarbeitenden besetzt werden kann. Der Vertrag mit einem oder einer externen ISB MUSS alle Aufgaben des oder der ISB sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten umfassen. Der Vertrag MUSS eine geeignete Vertraulichkeitsvereinbarung umfassen. Der Vertrag MUSS eine kontrollierte Beendigung des Vertragsverhältnisses, einschließlich der Übergabe der Aufgaben an die Auftraggebenden, gewährleisten.

ISMS.1.A6 Aufbau einer geeigneten Organisationsstruktur für Informationssicherheit (B) [Institutionsleitung]

Eine geeignete übergreifende Organisationsstruktur für Informationssicherheit MUSS vorhanden sein. Dafür MÜSSEN Rollen definiert sein, die konkrete Aufgaben übernehmen, um die Sicherheitsziele zu erreichen. Außerdem MÜSSEN qualifizierte Personen benannt werden, denen ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, um diese Rollen zu übernehmen. Die Aufgaben, Rollen, Verantwortungen und Kompetenzen im Sicherheitsmanagement MÜSSEN nachvollziehbar definiert und zugewiesen sein. Für alle wichtigen Funktionen der Organisation für Informationssicherheit MUSS es wirksame Vertretungsregelungen geben.

Kommunikationswege MÜSSEN geplant, beschrieben, eingerichtet und bekannt gemacht werden. Es MUSS für alle Aufgaben und Rollen festgelegt sein, wer wen informiert und wer bei welchen Aktionen in welchem Umfang informiert werden muss.

Es MUSS regelmäßig geprüft werden, ob die Organisationsstruktur für Informationssicherheit noch angemessen ist oder ob sie an neue Rahmenbedingungen angepasst werden muss.

ISMS.1.A7 Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen (B)

Im Rahmen des Sicherheitsprozesses MÜSSEN für die gesamte Informationsverarbeitung ausführliche und angemessene Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden. Alle Sicherheitsmaßnahmen SOLLTEN systematisch in Sicherheitskonzepten dokumentiert werden. Die Sicherheitsmaßnahmen SOLLTEN regelmäßig aktualisiert werden.

ISMS.1.A8 Integration der Mitarbeitenden in den Sicherheitsprozess (B) [Vorgesetzte]

Alle Mitarbeitenden MÜSSEN in den Sicherheitsprozess integriert sein. Hierfür MÜSSEN sie über Hintergründe und die für sie relevanten Gefährdungen informiert sein. Sie MÜSSEN Sicherheitsmaßnahmen kennen und umsetzen, die ihren Arbeitsplatz betreffen.

Alle Mitarbeitenden MÜSSEN in die Lage versetzt werden, Sicherheit aktiv mitzugestalten. Daher SOLLTEN die Mitarbeitenden frühzeitig beteiligt werden, wenn Sicherheitsmaßnahmen zu planen oder organisatorische Regelungen zu gestalten sind.

Bei der Einführung von Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitswerkzeugen MÜSSEN die Mitarbeitenden ausreichend informiert sein, wie diese anzuwenden sind.

Die Mitarbeitenden MÜSSEN darüber aufgeklärt werden, welche Konsequenzen eine Verletzung der Sicherheitsvorgaben haben kann.

ISMS.1.A9 Integration der Informationssicherheit in organisationsweite Abläufe und Prozesse (B) [Institutionsleitung]

Informationssicherheit MUSS in alle Geschäftsprozesse sowie Fachaufgaben integriert werden. Es MUSS dabei gewährleistet sein, dass nicht nur bei neuen Prozessen und Projekten, sondern auch bei laufenden Aktivitäten alle erforderlichen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Der oder die Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) MUSS an sicherheitsrelevanten Entscheidungen ausreichend beteiligt werden.

Informationssicherheit SOLLTE außerdem mit anderen Bereichen in der Institution, die sich mit Sicherheit und Risikomanagement beschäftigen, abgestimmt werden.

ISMS.1.A10 Erstellung eines Sicherheitskonzepts (S)

Für den festgelegten Geltungsbereich (Informationsverbund) SOLLTE ein angemessenes Sicherheitskonzept als das zentrale Dokument im Sicherheitsprozess erstellt werden. Es SOLLTE entschieden werden, ob das Sicherheitskonzept aus einem oder aus mehreren Teilkonzepten bestehen soll, die sukzessive erstellt werden, um zunächst in ausgewählten Bereichen das erforderliche Sicherheitsniveau herzustellen.

Im Sicherheitskonzept MÜSSEN aus den Sicherheitszielen der Institution, dem identifizierten Schutzbedarf und der Risikobewertung konkrete Sicherheitsmaßnahmen passend zum betrachteten Informationsverbund abgeleitet werden. Sicherheitsprozess und Sicherheitskonzept MÜSSEN die individuell geltenden Vorschriften und Regelungen berücksichtigen.

Die im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen MÜSSEN zeitnah in die Praxis umgesetzt werden. Dies MUSS geplant und die Umsetzung MUSS kontrolliert werden.

ISMS.1.A11 Aufrechterhaltung der Informationssicherheit (S)

Der Sicherheitsprozess, die Sicherheitskonzepte, die Leitlinie zur Informationssicherheit und die Organisationsstruktur für Informationssicherheit SOLLTEN regelmäßig auf Wirksamkeit und Angemessenheit überprüft und aktualisiert werden. Dazu SOLLTEN regelmäßig Vollständigkeits- bzw. Aktualisierungsprüfungen des Sicherheitskonzeptes durchgeführt werden.

Ebenso SOLLTEN regelmäßig Sicherheitsrevisionen durchgeführt werden. Dazu SOLLTE geregelt sein, welche Bereiche und Sicherheitsmaßnahmen wann und von wem zu überprüfen sind. Überprüfungen des Sicherheitsniveaus SOLLTEN regelmäßig (mindestens jährlich) sowie anlassbezogen durchgeführt werden.

Die Prüfungen SOLLTEN von qualifizierten und unabhängigen Personen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen SOLLTEN nachvollziehbar dokumentiert sein. Darauf aufbauend SOLLTEN Mängel beseitigt und Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.

ISMS.1.A12 Management-Berichte zur Informationssicherheit (S) [Institutionsleitung]

Die Institutionsleitung SOLLTE sich regelmäßig über den Stand der Informationssicherheit informieren, insbesondere über die aktuelle Gefährdungslage sowie die Wirksamkeit und Effizienz des Sicherheitsprozesses. Dazu SOLLTEN Management-Berichte geschrieben werden, welche die wesentlichen relevanten Informationen über den Sicherheitsprozess enthalten, insbesondere über Probleme, Erfolge und Verbesserungsmöglichkeiten. Die Management-Berichte SOLLTEN klar priorisierte Maßnahmenvorschläge enthalten. Die Maßnahmenvorschläge SOLLTEN mit realistischen Abschätzungen zum erwarteten Umsetzungsaufwand versehen sein. Die Management-Berichte SOLLTEN revisionssicher archiviert werden.

Die Management-Entscheidungen über erforderliche Aktionen, den Umgang mit Restrisiken und mit Veränderungen von sicherheitsrelevanten Prozessen SOLLTEN dokumentiert sein. Die Management-Entscheidungen SOLLTEN revisionssicher archiviert werden.

ISMS.1.A13 Dokumentation des Sicherheitsprozesses (S)

Der Ablauf des Sicherheitsprozesses SOLLTE dokumentiert werden. Wichtige Entscheidungen und die Arbeitsergebnisse der einzelnen Phasen wie Sicherheitskonzept, Richtlinien oder Untersuchungsergebnisse von Sicherheitsvorfällen SOLLTEN ausreichend dokumentiert werden.

Es SOLLTE eine geregelte Vorgehensweise für die Erstellung und Archivierung von Dokumentationen im Rahmen des Sicherheitsprozesses geben. Regelungen SOLLTEN existieren, um die Aktualität und Vertraulichkeit der Dokumentationen zu wahren. Von den vorhandenen Dokumenten SOLLTE die jeweils aktuelle Version kurzfristig zugänglich sein. Außerdem SOLLTEN alle Vorgängerversionen zentral archiviert werden.

ISMS.1.A15 Wirtschaftlicher Einsatz von Ressourcen für Informationssicherheit (S)

Die Sicherheitsstrategie SOLLTE wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Werden Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, SOLLTEN die dafür erforderlichen Ressourcen beziffert werden. Die für Informationssicherheit eingeplanten Ressourcen SOLLTEN termingerecht bereitgestellt werden. Bei Arbeitsspitzen oder besonderen Aufgaben SOLLTEN zusätzliche interne Mitarbeitenden eingesetzt oder externe Expertise hinzugezogen werden.

ISMS.1.A16 Erstellung von zielgruppengerechten Sicherheitsrichtlinien (H)

Neben den allgemeinen SOLLTE es auch zielgruppenorientierte Sicherheitsrichtlinien geben, die jeweils bedarfsgerecht die relevanten Sicherheitsthemen abbilden.

ISMS.1.A17 Abschließen von Versicherungen (H)

Es SOLLTE geprüft werden, ob für Restrisiken Versicherungen abgeschlossen werden können. Es SOLLTE regelmäßig überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungen der aktuellen Lage entsprechen.

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager