+ORP.1.A2 Zuweisung der Zuständigkeiten (B) [Institutionsleitung]
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ORP.1.A2 Zuweisung der Zuständigkeiten (B) [Institutionsleitung]
Für alle Geschäftsprozesse, Anwendungen, IT-Systeme, Räume und Gebäude sowie Kommunikationsverbindungen MUSS festgelegt werden, wer für diese und deren Sicherheit zuständig ist. Alle Mitarbeitenden MÜSSEN darüber informiert sein, insbesondere wofür sie zuständig sind und welche damit verbundenen Aufgaben sie wahrnehmen.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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