Regelungen festzulegen allein garantiert noch nicht, dass diese auch beachtet werden und der Betrieb störungsfrei funktionieren kann. Allen Mitarbeitenden müssen die geltenden Regelungen bekannt sein, vor allem den Funktionsträgern. Ein Schaden, der entsteht, weil bestehende Regelungen nicht bekannt sind, sollte sich nicht mit den Aussagen entschuldigen lassen: „Ich habe nicht gewusst, dass ich dafür zuständig bin.“ oder „Ich habe nicht gewusst, wie ich zu verfahren hatte.“
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