+ORP.2.A2 Geregelte Verfahrensweise beim Weggang von Mitarbeitenden (B) [Vorgesetzte, IT-Betrieb]

ORP.2.A2 Geregelte Verfahrensweise beim Weggang von Mitarbeitenden (B) [Vorgesetzte, IT-Betrieb]

Verlassen Mitarbeitende die Institution, MUSS der oder die Nachfolgende rechtzeitig eingewiesen werden. Dies SOLLTE idealerweise durch den oder die ausscheidenden Mitarbeitenden erfolgen. Ist eine direkte Übergabe nicht möglich, MUSS von den ausscheidenden Mitarbeitenden eine ausführliche Dokumentation angefertigt werden.

Außerdem MÜSSEN von ausscheidenden Mitarbeitenden alle im Rahmen ihrer Tätigkeit erhaltenen Unterlagen, Schlüssel und Geräte sowie Ausweise und Zutrittsberechtigungen eingezogen werden.

Vor der Verabschiedung MUSS noch einmal auf Verschwiegenheitsverpflichtungen hingewiesen werden. Es SOLLTE besonders darauf geachtet werden, dass keine Interessenkonflikte auftreten. Um nach einem Stellenwechsel Interessenkonflikte zu vermeiden, SOLLTEN Konkurrenzverbote und Karenzzeiten vereinbart werden.

Weiterhin MÜSSEN Notfall- und andere Ablaufpläne aktualisiert werden. Alle betroffenen Stellen innerhalb der Institution, wie z. B. das Sicherheitspersonal oder die IT-Abteilung, MÜSSEN über das Ausscheiden des oder der Mitarbeitenden informiert werden. Damit alle verbundenen Aufgaben, die beim Ausscheiden des oder der Mitarbeitenden anfallen, erledigt werden, SOLLTE hier ebenfalls eine Checkliste angelegt werden. Zudem SOLLTE es einen festen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin der Personalabteilung geben, der den Weggang von Mitarbeitenden begleitet.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager