+CON.6.A2 Ordnungsgemäßes Löschen und Vernichten von schützenswerten Betriebsmitteln und Informationen (B)
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CON.6.A2 Ordnungsgemäßes Löschen und Vernichten von schützenswerten Betriebsmitteln und Informationen (B)
Bevor schutzbedürftigen Informationen und Datenträger entsorgt werden, MÜSSEN sie sicher gelöscht oder vernichtet werden. Zu diesem Zweck MUSS der Prozess klar geregelt werden. Einzelne Mitarbeitende MÜSSEN darüber informiert werden, welche Aufgaben sie zum sicheren Löschen und Vernichten erfüllen müssen. Der Prozess zum Löschen und Vernichten von Datenträgern MUSS auch Datensicherungen, wenn erforderlich, berücksichtigen. Der Standort von Vernichtungseinrichtungen auf dem Gelände der Institution MUSS klar geregelt sein. Dabei MUSS auch berücksichtigt werden, dass Informationen und Betriebsmittel eventuell erst gesammelt und erst später gelöscht oder vernichtet werden. Eine solche zentrale Sammelstelle MUSS vor unbefugten Zugriffen abgesichert werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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