+CON.6.A8 Erstellung einer Richtlinie für die Löschung und Vernichtung von Informationen (S) [Mitarbeitende, IT-Betrieb, Datenschutzbeauftragte]
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CON.6.A8 Erstellung einer Richtlinie für die Löschung und Vernichtung von Informationen (S) [Mitarbeitende, IT-Betrieb, Datenschutzbeauftragte]
Die Regelungen der Institution zum Löschen und Vernichten SOLLTEN in einer Richtlinie dokumentiert werden. Die Richtlinie SOLLTE allen relevanten Mitarbeitenden der Institution bekannt sein und die Grundlage für ihre Arbeit und ihr Handeln bilden. Inhaltlich SOLLTE die Richtlinie alle eingesetzten Datenträger, Anwendungen, IT-Systeme und sonstigen Betriebsmittel und Informationen enthalten, die vom Löschen und Vernichten betroffen sind. Es SOLLTE regelmäßig und stichprobenartig überprüft werden, ob die Mitarbeitenden sich an die Richtlinie halten. Die Richtlinie SOLLTE regelmäßig aktualisiert werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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