+CON.8.A10 Versionsverwaltung des Quellcodes (B) [Entwickelnde]

CON.8.A10 Versionsverwaltung des Quellcodes (B) [Entwickelnde]

Der Quellcode des Entwicklungsprojekts MUSS über eine geeignete Versionsverwaltung verwaltet werden. Die Institution MUSS den Zugriff auf die Versionsverwaltung regeln und festlegen, wann Änderungen am Quellcode durch die Entwickelnden als eigene Version in der Versionsverwaltung gespeichert werden sollen. Es MUSS sichergestellt sein, dass durch die Versionsverwaltung alle Änderungen am Quellcode nachvollzogen und rückgängig gemacht werden können.

Die Versionsverwaltung MUSS in dem Datensicherungskonzept berücksichtigt werden. Die Versionsverwaltung DARF NICHT ohne Datensicherung erfolgen.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager