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+OPS.1.1.1.A12 Spezifikation und Umsetzung klarer Betriebsprozesse (S) |
OPS.1.1.1.A12 Spezifikation und Umsetzung klarer Betriebsprozesse (S)Der IT-Betrieb SOLLTE für alle Aufgaben Betriebsprozesse spezifizieren, die für die jeweilige Aufgabe alle Tätigkeiten und Abhängigkeiten umfassen und gewährleisten, dass die Tätigkeiten des IT-Betriebs nachvollziehbar sind. Es SOLLTE für jeden Prozess festgelegt werden, wer den Prozess initiieren darf und wer diesen umsetzt. Für jeden Prozess SOLLTEN die organisatorischen Schnittstellen zu anderen Gruppen des IT-Betriebs oder anderen Organisationseinheiten spezifiziert werden. Das Personal des IT-Betriebs SOLLTE für die relevanten Betriebsprozesse eingewiesen werden. Wenn Prozesse durchlaufen wurden, SOLLTE dies protokolliert werden. Das Ergebnis des Durchlaufs SOLLTE protokolliert werden. Für jeden Prozessschritt SOLLTE festgelegt werden, ob dokumentiert werden muss, dass er bearbeitet wurde. Darüber hinaus SOLLTE festgelegt werden, wann der Prozess erfolgreich abgeschlossen ist. Der IT-Betrieb SOLLTE einen Prozess spezifizieren, der grundsätzlich beschreibt, wie mit Situationen umzugehen ist, die nicht in den regulären Betriebsprozessen enthalten sind. Mindestens SOLLTEN Fallback-Prozesse definiert sein und beschrieben werden, wie bei fehlerhaftem oder manipuliertem Betrieb vorzugehen ist. 1. Oversigt
1.1 Referencer1.2 Identificerede krav1.3 Relaterede reguleringer2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Linkede sager
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