+OPS.1.1.6.A7 Personalauswahl der Software-Testenden (S) [Personalabteilung, Fachverantwortliche]
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OPS.1.1.6.A7 Personalauswahl der Software-Testenden (S) [Personalabteilung, Fachverantwortliche]
Bei der Auswahl der Software-Testenden SOLLTEN gesonderte Auswahlkriterien berücksichtigt werden. Die Software-Testenden SOLLTEN die erforderliche berufliche Qualifikation haben. Wird Individualsoftware auf Quellcode-Ebene überprüft, dann SOLLTEN die Testenden über ausreichendes Fachwissen über die zu testenden Programmiersprache und der Entwicklungsumgebung verfügen. Der Quellcode SOLLTE NICHT ausschließlich von Testenden überprüft werden, die auch an der Erstellung des Quellcodes beteiligt waren.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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