+OPS.1.2.4.A1 Regelungen für Telearbeit (B) [Vorgesetzte, Personalabteilung]

OPS.1.2.4.A1 Regelungen für Telearbeit (B) [Vorgesetzte, Personalabteilung]

Alle relevanten Aspekte der Telearbeit MÜSSEN geregelt werden. Zu Informationszwecken MÜSSEN den Telearbeitenden die geltenden Regelungen oder ein dafür vorgesehenes Merkblatt ausgehändigt werden, das die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen erläutert. Alle strittigen Punkte MÜSSEN entweder durch Betriebsvereinbarungen oder durch zusätzlich zum Arbeitsvertrag getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen dem Mitarbeitenden und der Institution geregelt werden. Die Regelungen MÜSSEN regelmäßig aktualisiert werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager