Werden Tätigkeiten von Anbietenden von Outsourcing an Sub-Dienstleistende weiter verlagert, besteht das Risiko, dass die Sub-Dienstleistenden ihre Positionen ausnutzen, um Forderungen durchzusetzen sowie Vorgaben der Vereinbarung zu missachten. Es entsteht eine Abhängigkeit von Dritten, um die Kundenleistung zu erbringen. Sollten die Anbietenden von Outsourcing nicht in der Lage sein, eine Störung oder Ausfall der Sub-Dienstleistenden zu kompensieren, besteht eine zwingende Abhängigkeit. Dies bringt die Sub-Dienstleistenden gegenüber den Anbietenden von Outsourcing in eine vorteilhafte Position. Die Sub-Dienstleistenden können davon absehen, die vertraglich geregelte Qualität sowie das festgelegte Niveau der Informationssicherheit einzuhalten. Dies beeinträchtigt das Outsourcing-Verhältnis mit den Nutzenden von Outsourcing und bedeutet für die Anbietenden von Outsourcing rechtliche und finanzielle Auswirkungen sowie einen Reputationsverlust.
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