Ausgelagerte Prozesse werden von Anbietenden von Outsourcing unter Umständen im Rahmen einer Weiterverlagerung vollständig oder partiell an Sub-Dienstleistende weitergegeben. Eine unzureichende Kontrolle der Sub-Dienstleistenden führt dazu, dass vereinbarte Aspekte der Informationssicherheit von Sub-Dienstleistenden unzureichend eingehalten werden. Dies hat im weiteren Verlauf Konsequenzen für das Outsourcing-Verhältnis mit den Nutzenden von Outsourcing sowie unmittelbare finanzielle Auswirkungen und Reputationsverluste für die Anbietenden von Outsourcing zur Folge.
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