+OPS.3.2.A3 Weitergabe der vertraglich geregelten Bestimmungen mit Nutzenden von Outsourcing an Sub-Dienstleistende (B)

OPS.3.2.A3 Weitergabe der vertraglich geregelten Bestimmungen mit Nutzenden von Outsourcing an Sub-Dienstleistende (B)

Werden Prozesse von Anbietenden von Outsourcing weiter an Sub-Dienstleistende verlagert, MÜSSEN die vertraglichen Bestimmungen mit den Nutzenden von Outsourcing an die Sub-Dienstleistenden weitergegeben werden. Dies MUSS in den Verträgen mit den Sub-Dienstleistenden entsprechend festlegt und durchgesetzt werden. Auf Nachfrage von Nutzenden von Outsourcing MÜSSEN diese Verträge vorgelegt werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager