+OPS.3.2.A10 Etablierung eines sicheren Kommunikationskanals und Festlegung der Kommunikationspartner (S)

OPS.3.2.A10 Etablierung eines sicheren Kommunikationskanals und Festlegung der Kommunikationspartner (S)

Die Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN einen sicheren Kommunikationskanal zu den Nutzenden von Outsourcing einrichten. Es SOLLTE dokumentiert sein, welche Informationen über diesen Kommunikationskanal an den Outsourcing-Partner übermittelt werden. Dabei SOLLTE sichergestellt werden, dass an den jeweiligen Enden des Kommunikationskanals entsprechend Zuständige benannt sind. Dabei SOLLTE regelmäßig und anlassbezogen überprüft werden, ob diese Personen noch in ihrer Funktion als dedizierte Kommunikationspartner beschäftigt sind. Zwischen den Outsourcing-Partnern SOLLTE geregelt sein, nach welchen Kriterien welcher Kommunikationspartner welche Informationen erhalten darf.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager