+OPS.3.2.A17 Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle (S)
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OPS.3.2.A17 Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle (S)
Zutritts-, Zugangs- und Zugriffsberechtigungen SOLLTEN sowohl für das Personal der Anbietenden von Outsourcing als auch für das Personal der Nutzenden von Outsourcing geregelt sein. Ebenfalls SOLLTEN Zutritts-, Zugangs- und Zugriffsberechtigungen für Auditoren und andere Prüfer festgelegt werden. Dabei SOLLTEN nur so viele Rechte vergeben werden, wie für die Tätigkeit notwendig ist.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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