In der Praxis kann nie ausgeschlossen werden, dass Sicherheitsvorfälle auftreten. Das gilt auch dann, wenn viele Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt sind. Wird auf akute Sicherheitsvorfälle jedoch nicht oder nicht angemessen reagiert, können daraus große Schäden mit katastrophalen Folgen entstehen. Beispiele hierfür sind:
- In den Protokolldateien einer Firewall finden sich auffällige Einträge. Wird nicht zeitnah untersucht, ob dies erste Anzeichen für einen Einbruchsversuch sind, können Angreifende die Firewall mit einem erfolgreichen Angriff unbemerkt überwinden und in das interne Netz der Institution eindringen.
- Es werden Sicherheitslücken in den verwendeten IT-Systemen bzw. Anwendungen bekannt. Beschafft sich die Institution diese Informationen nicht rechtzeitig und leitet sie die notwendigen Gegenmaßnahmen nicht zügig ein, können diese Sicherheitslücken bei einem Angriff ausgenutzt werden.
- Ein Einbruchdiebstahl in einer Filiale wird für einen Fall von Beschaffungskriminalität gehalten, da Notebooks und Flachbildschirme entwendet wurden. Der Tatsache, dass sich auf den Notebooks vertrauliche Informationen und Zugangsdaten für IT-Systeme im Intranet befunden haben, wird keine größere Bedeutung beigemessen. Der oder die Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) wird daher nicht informiert. Auf die nachfolgenden Angriffe auf die IT-Systeme anderer Standorte und der Firmenzentrale ist die Institution daher nicht vorbereitet. Für den Angriff wurden die auf den gestohlenen Notebooks gefundenen Daten verwendet.
Wenn für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen keine geeignete Vorgehensweise vorgegeben ist, können in Eile und unter Stress falsche Entscheidungen getroffen werden. Diese können z. B. dazu führen, dass die Presse falsch informiert wird. Außerdem könnten Dritte durch die eigenen IT-Systeme geschädigt werden und Schadenersatz fordern. Auch ist es möglich, dass keinerlei Ausweich- oder Wiederherstellungsmaßnahmen vorgesehen sind und sich somit der Schaden für die Institution deutlich erhöht.
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