DER.2.1.A19 Festlegung von Prioritäten für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen (H) [Institutionsleitung]
Es SOLLTEN Prioritäten für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen vorab festgelegt und regelmäßig aktualisiert werden. Dabei SOLLTE auch die vorgenommene Einstufung von Sicherheitsvorfällen berücksichtigt werden. Die Prioritäten SOLLTEN von der Institutionsleitung genehmigt und in Kraft gesetzt werden. Sie SOLLTEN allen Verantwortlichen bekannt sein, die mit der Behandlung von Sicherheitsvorfällen zu tun haben. Die festgelegten Prioritätsklassen SOLLTEN außerdem im Incident Management hinterlegt sein.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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