+DER.3.2.A5 Auswahl eines geeigneten IS-Revisionsteams (B)
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DER.3.2.A5 Auswahl eines geeigneten IS-Revisionsteams (B)
Es MUSS ein aus mindestens zwei Personen bestehendes IS-Revisionsteam zusammengestellt oder beauftragt werden. Dem IS-Revisionsteam MUSS ein uneingeschränktes Informations- und Einsichtnahmerecht für seine Tätigkeit eingeräumt werden. Bei eigenen IS-Revisionsteams MÜSSEN die einzelnen Mitglieder unparteilich sein. Die Mitglieder eines IS-Revisionsteams DÜRFEN NICHT an der Planung oder Umsetzung des ISMS beteiligt sein oder gewesen sein.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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