+APP.2.1.A14 Geregelte Außerbetriebnahme eines Verzeichnisdienstes (S) [Fachverantwortliche]
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APP.2.1.A14 Geregelte Außerbetriebnahme eines Verzeichnisdienstes (S) [Fachverantwortliche]
Bei einer Außerbetriebnahme des Verzeichnisdienstes SOLLTE sichergestellt sein, dass weiterhin benötigte Rechte bzw. Informationen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Alle anderen Rechte und Informationen SOLLTEN gelöscht werden. Zudem SOLLTEN die Benutzenden darüber informiert werden, wenn ein Verzeichnisdienst außer Betrieb genommen wird. Bei der Außerbetriebnahme einzelner Partitionen eines Verzeichnisdienstes SOLLTE darauf geachtet werden, dass dadurch andere Partitionen nicht beeinträchtigt werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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