+APP.6.A13 Deinstallation von Software (S)
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APP.6.A13 Deinstallation von Software (S)
Wird Software deinstalliert, SOLLTEN alle angelegten und nicht mehr benötigten Dateien entfernt werden. Alle Einträge in Systemdateien, die für das Produkt vorgenommen wurden und nicht länger benötigt werden, SOLLTEN rückgängig gemacht werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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