+APP.6.A14 Nutzung zertifizierter Software (H)
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APP.6.A14 Nutzung zertifizierter Software (H)
Bei der Beschaffung von Software SOLLTE festgelegt werden, ob Zusicherungen des herstellenden oder anbietenden Unternehmens über implementierte Sicherheitsfunktionen als ausreichend vertrauenswürdig anerkannt werden können. Ist dies nicht der Fall, SOLLTE eine Zertifizierung der Anwendung z. B. nach Common Criteria als Entscheidungskriterium herangezogen werden. Stehen mehrere Produkte zur Auswahl, SOLLTEN insbesondere dann Sicherheitszertifikate berücksichtigt werden, wenn der evaluierte Funktionsumfang die Mindestfunktionalität (weitestgehend) umfasst und die Mechanismenstärke dem Schutzbedarf entspricht.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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