Werden ungeeignete Software-Entwickelnde beauftragt, können daraus unterschiedliche Gefährdungen entstehen:
- Aufgrund fehlender fachlicher Expertise, z. B. in der verwendeten Programmiersprache, in den eingesetzten Frameworks oder der geplanten technischen Einsatzumgebung, kann die Software viele vermeidbare Sicherheitslücken umfassen.
- Fehlende Kenntnisse im Bereich des Projektmanagements und Requirements Engineering können zu Reibungsverlusten in Abstimmungsprozessen und somit zu erheblichen Verzögerungen führen. Auch können deswegen Schwerpunkte falsch gesetzt werden und so wesentliche Sicherheitsfunktionen nicht mit der erforderlichen Priorität implementiert werden. Ungeeignete Software-Entwickelnde können beispielsweise aufgrund zu knapper, unrealistischer Kostenkalkulationen beauftragt werden. Auch Fehler, missverständliche Anforderungen und falsche Zielvorstellungen in Ausschreibungen können dazu führen.
- BSI_DE -
Copyright by Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (https://www.bsi.bund.de/)